Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden. Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die sinkenden Inzidenzen
zeigen: Wir haben die dritte Welle gebrochen. Gleichzeitig sind
mittlerweile fast 43 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen
mindestens einmal geimpft. Und es werden täglich mehr. All das verbunden
mit Testungen erlaubt uns nun, nachhaltig Perspektiven zu eröffnen –
und zwar für alle Bereiche unseres Lebens. Zunächst einmal ist das für
uns alle eine große Erleichterung. Aber ich betone auch: Die Pandemie
ist nicht vorbei. Und auch wenn die Werte in einigen Kreisen und Städten
schon unter dem Wert von 35 liegen, muss man sich immer vor Augen
führen: Im letzten Jahr hatten wir im Sommer wochenlang landesweite
Inzidenzwerte unter 10 und trotzdem deutliche Einschränkungen. Wir haben
uns inzwischen oftmals an höhere Zahlen gewöhnt. Das ändert aber nichts
daran, dass man auch heute noch bei einem Inzidenzwert von 35 eine Lage
hat, auf die man sehr gut aufpassen muss.”
Familienminister Joachim Stamp: „Die konstant positive Entwicklung des
Pandemiegeschehens ermöglicht es uns, verantwortungsvoll weitere
Öffnungsschritte vorzunehmen. Priorität haben für mich dabei die Chancen
der Kinder. Das habe ich immer betont und das setzen wir jetzt um. Es
ist notwendig und angemessen den Kindern ihren Alltag, ihre Kontakte und
umfassende Bildung in der Kindertagesbetreuung wieder zu ermöglichen.
Deshalb nimmt die Kindertagesbetreuung ab dem 7. Juni 2021 landesweit
wieder den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang auf. Mein
besonderer Dank gilt den Beschäftigten der Kindertagesbetreuung, die mit
ihrem Engagement ermöglicht haben, dass wir die Einrichtungen für
diejenigen, die dringend darauf angewiesen waren, immer offenhalten
konnten.“
Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen
landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im Regelbetrieb sind die
rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle
Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich
vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können
vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist
aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und
Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.
Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen
Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und
Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen
Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den
Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche
jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die
Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren
„Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.
Das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die
Kindertagesbetreuung wird weiterhin genau beobachtet, und auf
Entwicklungen wird reagiert, wenn dies erforderlich ist. Dies kann auch
eine erneute Einschränkung der Betreuungszeiten beinhalten.
Die Regelungen der Notbremse für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten
weiter, das heißt über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei
aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die
bedarfsorientierte Notbetreuung.
Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen
Bei Inzidenzwerten von über 100, die es aktuell in Nordrhein-Westfalen
nur noch in einer einzigen kreisfreien Stadt gibt, gelten wie bisher
auch die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis
oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten
bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in
der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe 3
zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für
Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die
neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten
von 35 oder weniger.
In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an
Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den
Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von
(Mutations-)Infektionen zu festigen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz
festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ
Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine
Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden
immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene
gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die
Maskenpflicht.
Folgende 3 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor:
Land NRW
Foto: Pixabay - Mit neuen Regelungen in der Coronaschutzverordnung zeigt die Landesregierung klare Perspektiven auf 26. Mai 2021 Kindertagesbetreuung kehrt ab 7. Juni landesweit in den Regelbetrieb zurück / Umstellung auf „Lolli-Tests“ . Alle Angaben ohne Gewähr.