Münster - Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes profitieren die Bürger und Bürgerinnen in Münster von weiteren Lockerungen. Da die vom Robert-Koch-Institut (RKI) erhobenen Infektionszahlen nun schon seit 13 Tagen unterhalb des neu festgelegten Grenzwertes von 35 je 100.000 Einwohnern liegen, gilt für die Stadt Münster ab diesen Freitag die Stufe 1 der neuen Landesverordnung.
Die Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger. Aktuell liegt der Inzidenzwert in Münster bei 13,6. Somit gelten ab heute, den 28. Mai, folgende Regelungen in der Stadt Münster:
- Treffen sind für Personen aus fünf Haushalten ohne eine Begrenzung der Personenzahl erlaubt. Für Treffen von 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten ist ein negativer Coronatest erforderlich.
- Private Veranstaltungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 250 Gästen zulässig. In Innenräumen sind bis zu 100 Gäste mit einem negativem Coronatest erlaubt.
- Konzerte und Aufführungen etwa in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen innen und außen erlaubt. Erforderlich sind ein negativer Coronatest und ein Sitzplan.
- Nicht professioneller Musikprobebetrieb ist in Innenräumen mit negativem Coronatest erlaubt – für bis zu 30 Personen bei Gesangsproben, für bis zu 50 Personen bei Blasinstrumenten.
- Ab dem ersten September sind Musikfestivals, Schützen- und Volksfeste mit einer maximalen Personenzahl von 1.000 mit negativem Coronatest erlaubt
- Im Einzelhandel gilt bislang eine Begrenzung der Kundenzahl auf eine Person je 10 Quadratmeter. Diese Regel fällt für Geschäfte über 800 Quadratmeter weg.
- Innengastronomie ist weiterhin mit negativem Testergebnis für Gäste zugelassen. Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch Kantinen und Mensen können unter gleichen Bedingungen geöffnet werden.
- Für die Außengastronomie in der Stadt Münster ist kein negativer Coronatest mehr notwendig.
- Kontaktsport im Freien und in Innenräumen ist mit bis zu 100 Personen und negativem Coronatext möglich. Hallensport und die Nutzung der Fitnessstudios sind mit einem Test und gesicherter Kontaktverfolgung erlaubt. Unter freiem Himmel sind Zuschauer von über 1000 auf Sitzplätzen ohne Negativtest zugelassen, jedoch nur bis zu 33 Prozent Auslastung der eigentlichen Kapazitäten. In Innenräumen sind höchstens 1.000 Personen mit Negativtest auf Sitzplätzen erlaubt, bis maximal 33 Prozent der Kapazitäten.
- Ab dem 1. September 2021 sind Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit negativem Coronatest und einem genehmigten Konzept erlaubt.
- Alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze können ohne Personenbegrenzung genutzt werden. Ein negativer Coronatest ist erforderlich.
- Freibäder (mit Liegewiese) können ohne Coronatest besucht werden.
- Tagungen und Kongresse können mit einer Personenzahl von maximal 1.000 mit einem negativem Coronatest durchgeführt werden.
Aus Sicht von Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer verbindet das Land NRW mit den zahlreichen Lockerungen der neuen Verordnung das Signal des Endes der dritten Corona-Welle. Die vielen bisherigen Einschränkungen seien nicht mehr zu rechtfertigen, sagt Heuer: "Das gute Bild, das wir in Münster nun schon länger haben, wird zunehmend für das ganze Land prägend. Jeder von uns ist weiterhin aufgerufen, mit Umsicht und Rücksichtnahme die zuletzt erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie fortzusetzen. Die äußeren Regeln werden gleichzeitig gelockert, es kehren viele Freiheiten zurück."
Stadt Münster
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