Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Steuerberaters wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung zurückgewiesen. Es liege in dem vorliegenden Fall keine Doppelbesteuerung vor, weshalb die Revision unbegründet sei, urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München. Die Richter legten allerdings erstmals eine konkrete Formel für die Berechnung der doppelten Besteuerung fest, von der in Zukunft zahlreiche Rentner betroffen sein werden.
Der Bundesfinanzhof will am Montag noch in einem zweiten Verfahren entscheiden. Obwohl der Kläger im ersten Verfahren verlor, hat das Urteil nun weitreichende Folgen für die Rentner. So legte der Bundesfinanzhof fest, dass der Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben muss. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige selbst trägt, müssen künftig unberücksichtigt bleiben
Ursprung des Verfahrens ist die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Die bis 2040 laufende Übergangsregelung dafür hält der Bundesfinanzhof weiter für verfassungsgemäß.
ran/cfm
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Anmerkung: Das Festhalten an der bis 2040 laufenden Übergangsregel kommt einer Ohrfeige für alle derzeitigen Rentner*innen gleich. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden sie aus Altersgründen nichts mehr von einer neuen Rentenberechnung (nach neuer Formel) haben.
Wenn der Bundesfinanzhof ein Unrecht feststellt, dann ist es Unrecht ab exakt dem Zeitpunkt der Feststellung und nicht erst in rund 20 Jahren. Das erklären Sie bitte mal Rentnern und Rentnerinnen, die sich schämen, zur Tafel oder Kleiderkammer zu gehen. Und dafür haben sie dann ein Leben lang gearbeitet.
Manchmal ist unser Staat mit seiner Bürokratie einfach nur zum K.....!