Münster (SMS) - Wie bereits angekündigt, hat der Krisenstab die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt nun auf den Weg gebracht. Genau 220 Tage nach Einführung der verschärften Anti-Corona-Regeln können sich die Bürgerinnen und Bürger damit ab Donnerstag, 3. Juni, wieder ohne Maske über Prinzipalmarkt, Ludgeristraße und Co bewegen.
Allerdings gibt es noch einige wenige Ausnahmen: In Warteschlangen vor Geschäften oder Einrichtungen muss entsprechend der Coronaschutzverordnung NRW weiterhin ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Und: Sowohl auf dem Wochenmarkt als auch im Bahnhofsumfeld (neu: zwischen 6 und 22 Uhr) bleibt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bestehen.
Letzteres hat die Stadt Münster mit der Allgemeinverfügung auch grafisch umrissen – demnach ist das Tragen einer Maske auf dem Bahnhofsvorplatz wie auch in der Bahnhofstraße zwischen Herwarthstraße und Urbanstraße erforderlich. Gründe sind die hohe Nutzungsfrequenz und die stoßweise Ankunft großer Personengruppen durch Bus und Bahn, weshalb Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die bekannten AHA-Regeln sollten trotz der guten Inzidenzwerte natürlich auch weiterhin befolgt werden.
Die aktuelle Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Website www.muenster.de/corona hinterlegt.
Stadt Münster
Grafik: Stadt Münster. Im Bahnhofsumfeld gilt weiterhin eine Maskenpflicht.