Angesichts der Ausbreitung neuer Coronavirus-Varianten haben die EU-Mitgliedstaaten vor der Sommer-Reisesaison ihre Reiseempfehlungen angepasst. Die Botschafter der EU-Länder beschlossen am Freitag in Brüssel eine "Notbremse", die eine Wiedereinführung von Test- und Quarantänepflichten auch für vollständig geimpfte Reisende mit dem digitalen Corona-Zertifikat der EU ermöglicht. Im Gegenzug wurden Bestimmungen für die Einstufung von Risikogebieten etwas gelockert. Erleichterungen gibt es bei Reisen von Kindern.
Nach der beschlossenen Empfehlung kann fortan jeder Mitgliedstaat entscheiden, die Notbremse zu ziehen. Dies gelte "insbesondere aufgrund einer hohen Verbreitung von SARS-CoV-2-Varianten", heißt es in dem Text, welcher der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Beschränkungen wie Test- oder Quarantänepflichten können demnach bei der Einreise aus bestimmten betroffenen Städten, Regionen oder auch ganzen EU-Ländern verhängt werden.
"Ausnahmsweise und vorübergehend" sei dies auch für "Inhaber von Impfbescheinigungen oder Genesungsbescheinigungen" möglich, heißt es in dem Text. Auch von ihnen könne verlangt werden, "dass sie sich einem Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion und/oder Quarantäne/Selbstisolierung unterziehen".
Die Regelung stellt damit eine Ausnahme des in der EU vereinbarten digitalen Corona-Zertifikats dar. Das per QR-Code digital lesbare Dokument soll Reisen erleichtern und neben Angaben zu Impfungen auch Informationen über Tests oder überstandene Corona-Infektionen enthalten. Bei Inhabern des Zertifikats sollen die Mitgliedstaaten grundsätzlich von Quarantäne- und Testpflichten absehen, sofern dies die epidemiologische Lage erlaubt.
Auch die EU-Kommission hatte Anfang Mai eine Notbremse insbesondere beim verstärkten Auftreten von Coronavirus-Varianten vorgeschlagen. Sie begrüßte nun die Vereinbarung der Mitgliedstaaten. Zusammen mit dem digitalen Impfzertifikat biete sie den Europäern die Möglichkeit, "einen sicheren Sommerurlaub mit nur begrenzten Beschränkungen" zu verbringen, sagte ein Sprecher.
Durch die Empfehlung wird demnach auch die Anerkennung von Tests durch eine stärkere Harmonisierung der Gültigkeitsdauer ermöglicht. Bei PCR-Tests sind es nicht mehr als 72 Stunden, bei Schnelltests nicht mehr als 48 Stunden.
Beschäftigte im Transportgewerbe wie Lkw-Fahrer sollen auch unter den neuen Regeln nicht zur Quarantäne verpflichtet werden, um Störungen im Lieferverkehr zu verhindern, heißt es in der Empfehlung weiter. Bei Testpflichten solle bei ihnen ein Antigen-Schnelltest ausreichen. Auch bei Pendlern im Grenzverkehr solle auf Beschränkungen möglichst verzichtet werden.
Unabhängig von der Notbremse wird das Reisen mit Kindern erleichtert. Bei Kindern unter zwölf Jahren soll generell auf eine Testpflicht verzichtet werden. Bisher galt dies nur bis sechs Jahre. Zudem soll es für sie keine Quarantäne-Pflicht geben, wenn diese nicht auch für ihre Eltern gilt.
Dies bedeute mehr Klarheit bei den Regeln für Kinder, sagte der Kommissionssprecher. Die Empfehlung trage damit dazu bei, dass Familien zusammenbleiben könnten, wenn sie reisten.
Bei den über die EU-Krankheitsbekämpfungsbehörde ECDC erstellten Europakarten mit grünen, orangenen, roten und dunkelroten Zonen gab es leichte Änderungen. Teils wurden aufgrund der verbesserten Inzidenzlage die Schwellenwerte bei Infektionen etwas nach oben gesetzt.
Ohne Aktivierung der Notbremse sollen Geimpfte grundsätzlich immer reisen dürfen. Wer noch nicht den vollen Impfschutz hat, soll bei der Einreise aus einem orangenen oder roten Gebiet einen PCR-Test machen müssen. Nur bei dunkelroten Zonen soll es weiter eine Quarantäne geben.
Die Empfehlung muss kommende Woche nochmals im EU-Rat der Mitgliedstaaten angenommen werden. Dies gilt aber als Formalie.
mt/ck
Martin TRAUTH / © Agence France-Presse