In den Impfzentren bereits geimpfte Bürgerinnen und Bürger erhalten QR-Code automatisch per Post zugeschickt
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Startschuss für die praktische Umsetzung des digitalen Impfnachweises gegeben. Auch in Nordrhein-Westfalen startet nun nach und nach die Umsetzung: In den kommenden Tagen (ab Heute) werden die Apotheken und die Impfzentren eingebunden. Die Anbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird sukzessive bis Mitte Juli erfolgen.
Das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat vergangene Woche den
Startschuss für die praktische Umsetzung des digitalen Impfnachweises
gegeben, mit dem parallel zum gelben Impfausweis der Impfstatus
grundsätzlich auch per App – entweder in der CovPass-App oder in der
Corona-Warn-App – nachgewiesen werden kann. Auch in Nordrhein-Westfalen
startet nun nach und nach die Umsetzung: In den kommenden Tagen werden
die Apotheken und die Impfzentren eingebunden. Die Anbindung der
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird sukzessive bis Mitte Juli
erfolgen.
Für die Nutzung des digitalen Impfnachweises mittels App muss für jede
Impfung ein QR-Code eingescannt werden. In den Impfzentren werden diese
Codes künftig für alle neu durchgeführten Impfungen vor Ort ausgegeben.
Wichtig zu wissen für alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen
Termin im Impfzentrum hatten: Sie müssen nichts veranlassen, um die
QR-Codes im Nachhinein zu erhalten. Sie bekommen die Codes automatisch
bis Ende Juni per Post zugeschickt.
Nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat man damit
eine einfache und lebensnahe Lösung für die Bürgerinnen und Bürger
gefunden. Gleichzeitig entlaste man damit auch die Apotheken und
Arztpraxen: „All diejenigen, die ihre Impftermine im Impfzentrum hatten,
sollten nun nicht sofort die nächste Apotheke oder Praxis aufsuchen
oder die Hotlines der Kassenärztlichen Vereinigungen anrufen, um den
QR-Code zu erhalten. Das ist nicht nötig. Bis Ende des Monats haben
alle, die das betrifft, automatisch ihren QR-Code im Briefkasten“, sagt
Laumann.
Aktuell würden die Impfnachweise in der Praxis zudem oftmals gar nicht
gebraucht. „Zum jetzigen Zeitpunkt – mit den erfreulich niedrigen
Inzidenzen und dem in vielen Kommunen freien Zugang zu Geschäften und
Restaurants – ist ein umgehender elektronischer Nachweis des Impfstatus
für die wenigsten Personen erforderlich. Lediglich für Personen, die
jetzt eine Reise ins Ausland antreten, kann der digitale Impfausweis
bedeutsam sein. Doch auch sie können bei Bedarf auf den gelben
Impfausweis zurückgreifen. Er besitzt weiterhin volle Gültigkeit“,
erklärt der Gesundheitsminister.
Sind die Impfungen in Arztpraxen erfolgt, ist der QR-Code grundsätzlich
über die Praxis oder die Apotheken beziehbar. Alle weiteren Personen
können den QR-Code in Apotheken oder bei den niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten erhalten. Dies betrifft häufig Personen, die durch mobile
Teams geimpft wurden (bspw. Beschäftigte in einer Pflegeeinrichtung),
die in Krankenhäusern geimpft wurden oder die außerhalb eines
Impfzentrums einen Impftermin über ihren Landkreis bzw. ihre Stadt
vereinbart haben.
Für den womöglich seltenen Fall, dass Personen, die bereits im
Impfzentrum geimpft worden sind, bis zum Beginn der Sommerferien keine
Post mit dem QR-Code erhalten, ist davon auszugehen, dass die
notwendigen Daten für den Versand im Impfzentrum nicht vorlagen. Diese
Personen können ihren QR-Code dann selbstverständlich auch durch eine
Apotheke oder Arztpraxis ausstellen lassen.
Um den QR-Code ausstellen lassen zu können, müssen der ausstellenden
Institution folgende Angaben nachgewiesen werden (unter anderem durch
Vorlage des gelben Impfpasses oder einer Impfbescheinigung):
Name,Vorname
Geburtsdatum
Impfstoff
Datum Erst- und Zweitimpfungen (bei Impfung mit Johnson & Johnson nur einmalige Impfung)
Chargennummer des Impfstoffs
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales / Land NRW
Foto: Land NRW
Informationen zur Einführung des digitalen Impfnachweises in Nordrhein-Westfalen