Zur Regelung solcher Vorkommnisse wurde am 12. Februar 2021 vom Umweltministerium gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Landwirtschaftsministerium ein entsprechender Erlass veröffentlicht. Mit diesem Erlass soll das Leiden von Tieren, die offensichtlich keine Chance haben zu überleben, verkürzt werden.
Dazu Minister Olaf Lies: „Dank der Wolfsverordnung können in Niedersachsen auch schwer verletzten Wölfen unnötige Qualen erspart bleiben. Wo zuvor wegen des strengen Schutzstatus Rechtsunsicherheit und unklare Befugnisse für teils lange Verzögerungen gesorgt hatten, haben wir jetzt im Sinne des Tierschutzes praktikable Handlungsketten."
Der Fangschuss ist von der geltenden Erlasslage des Landes
vollumfänglich gedeckt. Der Schütze bleibt anonym.
Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz- PI 089/2021