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Verletzter Wolf erlöst

Am 17. Juni wurde in Fahrendorf im Landkreis Rotenburg ein Fangschuss bei einem schwer verletzten Wolf gesetzt. Gemäß der Wolfsverordnung wurden das Veterinäramt, die untere Naturschutzbehörde, der örtliche Jäger und ein Wolfsberater hinzugezogen. Der Wolf war schwer verletzt, stark abgekommen und konnte sich nur noch mit großer Mühe bewegen. Der hinzu gezogene Veterinär traf die Entscheidung, dass das Tier erlöst werden muss. Der Wolfsberater hat den Wolf gesichert und mit dem niedersächsischen Wolfsbüro bereits die Übergabe organisiert. Der Wolf wird nun zur weiteren Untersuchung dem IZW in Berlin überstellt, wo die Ursache der Verletzung untersucht wird. 

Zur Regelung solcher Vorkommnisse wurde am 12. Februar 2021 vom Umweltministerium gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Landwirtschaftsministerium ein entsprechender Erlass veröffentlicht. Mit diesem Erlass soll das Leiden von Tieren, die offensichtlich keine Chance haben zu überleben, verkürzt werden.

 

Dazu Minister Olaf Lies: „Dank der Wolfsverordnung können in Niedersachsen auch schwer verletzten Wölfen unnötige Qualen erspart bleiben. Wo zuvor wegen des strengen Schutzstatus Rechtsunsicherheit und unklare Befugnisse für teils lange Verzögerungen gesorgt hatten, haben wir jetzt im Sinne des Tierschutzes praktikable Handlungsketten."

 

Der Fangschuss ist von der geltenden Erlasslage des Landes vollumfänglich gedeckt. Der Schütze bleibt anonym.


Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz- PI 089/2021