„Leben
findet INNENstadt: 91 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten rund
29,3 Millionen Euro, um unter anderem dem Leerstand von Läden,
Gaststätten und Kaufhäusern durch neue frequenzbringende Nutzungen für
ihre Innenstädte zu begegnen. Damit macht die Landesinitiative ‚Zukunft.
Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.‘ weiter Tempo, wenn es darum geht,
jetzt die Innenstädte der Zukunft zu gestalten“, erläutert Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
In 2020 wurde das landeseigene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer
Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ mit 70 Millionen Euro
aufgelegt. Noch Ende 2020 wurden die ersten rund 40 Millionen Euro
bewilligt, nun werden weitere 112 Anträge aus Städten und Gemeinden
bewilligt.
Ministerin Ina Scharrenbach: „Innenstädte und Zentren sind das Gesicht,
sind das Herz unserer Städte und Gemeinden. Doch gerade die Händlerinnen
und Händler, die bereits durch die Digitalisierung und den
Online-Handel vor großen Herausforderungen stehen, wurden durch die
langen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stark
getroffen. Auch die Gastronomie sowie weitere auf Kunden angewiesene
Vor-Ort-Anbieter kämpfen mit den Folgen. Für die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen war daher klar: Hier sind neue Wege gefragt, um neue
Perspektiven für Handel, Dienstleistungen und die Besucher der
Innenstädte zu schaffen. Mit diesem Sofortprogramm der Landesregierung
bekommen die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, neue Wege zu gehen.“
Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:
Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Die Kommunen werden beim Zwischenerwerb von Gebäuden unterstützt, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.
Die höchste Förderung erhält Dorsten mit rund
3,7 Millionen Euro: Mit einer großen Kraftanstrengung wird hier der
Umbau des wichtigen Nahversorgungsgebietes „Wulfener Markt“ angegangen,
indem mit dem Abriss eines bereits seit langem leerstehenden Gebäudes
der trennende Riegel zwischen der Einzelhandelslage und dem Marktplatz
beseitigt und die Fläche für eine Neunutzung geöffnet wird.
Mit Bad Berleburg, Detmold, Essen, Ratingen und Troisdorf bekommen
weitere fünf Kommunen ebenfalls Förderungen von jeweils über einer
Million Euro. Diese Zuwendungen werden verwendet für den Verfügungsfonds
zur Anmietung leerstehender Ladenlokale, für Konzepte zur Nachnutzung
leerstehender Immobilien, für die Beseitigung städtebaulicher Missstände
zur Attraktivierung der innerstädtischen Flächen sowie für aktives
Leerstandsmanagement.
„Handel und Gastronomie siedeln sich da an, wo die Aufenthaltsqualität
hoch ist. Daher sind die Beseitigung von Leerständen und die
Attraktivierung von Plätzen wichtige Grundlagen dafür, dass neue
Nutzungskonzepte sich entwickeln und wachsen können“, sagt Ministerin
Ina Scharrenbach.
Zur Verbesserung der Attraktivität der Innenstädte und Zentren wird es
eine dritte Bewerbungsphase mit neuen Förderangeboten zum
„Sofortprogramm Innenstadt“ geben. Der Aufruf wird gesondert
veröffentlicht.
Folgende Städte und Gemeinden erhalten auf ihren Antrag hin folgende landeseigenen Fördermittel zur Unterstützung der Innenstädte und Zentren bewilligt:
Hintergrund:
Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit ersten und
mittlerweile auch von anderen Bundesländern in ähnlicher Form
aufgegriffenen Landesprogramm in die Lage versetzt, den Corona-bedingten
Folgen in unseren Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegen zu
setzen.
Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand
von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit
neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90
Prozent gefördert werden.
Hierbei geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen neue Wege und
eröffnet den Städten und Gemeinden viel Spielraum, das jeweils vor Ort
Richtige für das Herz ihrer Städte und Gemeinden zu tun. Ob die
Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von Gebäuden, die
Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von
Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung gemeinsamer
Perspektiven mit zentralen Akteuren zum Beispiel aus Handel,
Eigentümerschaft und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen
Herausforderung gerecht werden.
Land NRW - Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
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