Die
Corona-Pandemie stellt viele Kinder und Jugendliche vor große
Herausforderungen. Auf soziale Kontakte, Sport und das gemeinsame
Erleben in der Gruppe mussten viele junge Menschen über lange Zeit
verzichten. Die meisten Familien haben sich sehr verantwortungsvoll und
aufopfernd um ihre Kinder gekümmert. Wegfallende soziale Bezüge und das
Erleben mit Gleichaltrigen konnten sie aber vielfach nicht kompensieren.
Kindern und Jugendlichen sollen daher neue Perspektiven und mehr
Zuversicht vermittelt werden. Um negative Folgen für die Entwicklung
abzumildern, haben Bund und Land das Programm „Aufholen nach Corona“
beschlossen und stellen hierfür Mittel für die Jahre 2021 und 2022 zur
Verfügung. Aus dem Bereich des Familienministeriums werden dabei rund
107 Millionen Euro investiert. Diese Summe ist Teil des Gesamtprogramms
„Aufholen nach Corona“, das einschließlich der Angebote des Ministeriums
für Schule und Bildung 539 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen
umfasst.
Ein Schwerpunkt des Programms ist die Unterstützung der Kinder- und
Jugendhilfe für Angebote der sozialen Arbeit an Schulen, Mittel für
zusätzliche Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im
Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie für Angebote für Jugendarbeit und
Jugendferien.
Familienminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche dürfen nicht die
Verlierer der Pandemie werden. Sie haben während der Pandemie enorme
Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Mit dem
Aufholprogramm sollen den Kindern und Jugendlichen wieder mehr
Perspektiven und Zuversicht ermöglicht werden. Deswegen investieren wir
gemeinsam mit dem Bund in Nordrhein-Westfalen, um jungen Menschen die
Möglichkeit zu geben, soziale Kontakte in der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit neu zu ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum
Alltag zu machen.“
Um dies zu erreichen, stellt das Land gemeinsam mit dem Bund den
örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
(Jugendämtern) insgesamt rund 93 Millionen Euro zur Verfügung. Die
Mittelverteilung auf die Kommunen soll gewährleisten, dass vor Ort
entsprechend der konkreten Bedarfe Projekte, Angebote und Leistungen
gefördert werden.
Die Jugendämter können damit eigene Angebote und solche freier Träger
der Kinder- und Jugendhilfe in folgenden Bereichen fördern:
Angebote der JugendsozialarbeitAngebote der sozialen Arbeit an SchulenPlätze für junge Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr an Schulen und in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
Hierfür stehen rund 68 Millionen Euro zur Verfügung. Sie sollen
für neue Angebote, zur Ausweitung bestehender Angebote oder zur
Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben bei diesen Angeboten
verwendet werden.
Darüber hinaus können die Kommunen eigene Angebote oder solche freier Träger in folgenden Bereichen fördern:
Angebote der außerschulischen Jugendarbeit mit dem Charakter des gemeinsamen sozialen und kulturellen ErlebensJugendfreizeitangeboteinternationale JugendbegegnungenWochenend- und Ferienfreizeitennichtkommerzielle Jugendreisen Hierfür stehen weitere rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Auch diese Mittel sollen für neue Angebote, zur Ausweitung bestehender Angebote oder zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben bei diesen Angeboten verwendet werden.
Weitere 4 Millionen Euro erhalten die im Landesjugendring NRW zusammengeschlossenen Jugendverbände insbesondere für überörtliche Aktivitäten der Jugendbildung, Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen, Wochenend- und Ferienangebote sowie Ferienreisen. Auch hier stehen die Mittel für neue Angebote, zur Ausweitung bereits bestehender und geplanter Angebote sowie zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben zur Verfügung.
„Wir sind zuversichtlich, dass es mit diesen Mitteln gelingt, verstärkt Angebote zu schaffen, die sich an den aktuellen Bedürfnissen der jungen Menschen vor Ort orientieren“, sagte Minister Stamp.
Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe können bei den für sie zuständigen Jugendämtern zeitnah weitere Informationen über die konkreten Möglichkeiten der Förderung erfahren.
Neben Kindern und Jugendlichen hat die Landesregierung auch werdende Familien und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Blick. Sie schauen auf eine lange Zeit mit teils einschneidenden Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Für gezielte Angebote soll die bestehende Bundesstiftung Frühe Hilfen, befristet für die Jahre 2021 und 2022, aus Bundesmitteln um 50 Millionen Euro aufgestockt werden. Nordrhein-Westfalen erhält rund 10 Millionen Euro dieser Mittel und wird sie für Maßnahmen auf kommunaler Ebene als fachbezogene Pauschale an die Kommunen mit eigenem Jugendamt weitergeben.
Land NRW / Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Foto: Land NRW / Mark Hermenau