Die Generalstaatsanwaltschaft München begründete dies am Dienstag mit den zweimaligen Ausrufen von "Allahu akbar" durch den 24-jährigen Tatverdächtigen während der Tat und einem Hinweis auf den sogenannten Dschihad nach seiner Festnahme im Krankenhaus.
Die Ermittlungsbehörde gab ein gerichtspsychiatrisches Gutachten in Auftrag, um die Frage der Schuldfähigkeit des Manns zu klären.
ran/cfm © Agence France-Presse