Münster (SMS) - Eine neue Satzung für das Stadtarchiv hat der Rat der Stadt Münster am 23. Juni beschlossen. Hier finden sich verbindliche Bestimmungen zu Aufgaben und Nutzung des städtischen Archivs. Die alte Fassung stammt in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1993 und wurde zuletzt 2010 aktualisiert. Seitdem hat sich in Verwaltung, Recht und Gesellschaft viel getan: unter anderem wurde das Archivgesetz des Landes NRW mehrfach novelliert – nun wurde es Zeit, diese Neuerungen auch für die Stadt umzusetzen.
Aber was ändert sich konkret? Das Stadtarchiv überprüft Unterlagen, die in der Stadtverwaltung nicht mehr benötigt werden, auf ihre Archivwürdigkeit. Archivwürdig ist, was für die Rechtssicherung der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger relevant ist - oder was sich in der Zukunft besonders als historische Quelle eignet.
Bisher waren das vor allem Papierakten, inzwischen arbeiten die Dienststellen der Stadt immer häufiger digital. Elektronische Akten, Datenbankinhalte, ja selbst der Tweets des Oberbürgermeisters wollen für die Nachwelt aufbewahrt werden. Auch diese Daten müssen dem Stadtarchiv in Zukunft angeboten werden, und es erhält ein Mitwirkungsrecht bei der Einführung von Programmen und IT-Systemen.
Mit der Satzung hat das Stadtarchiv auch seine Gebührensätze geändert. Der Stundensatz für die Bearbeitung von Rechercheanfragen wurde moderat angehoben. Einige Gebührensätze lehnen sich nun an die üblichen städtischen Tarife an, einige sind ganz weggefallen.
Im Lesesaal wird vieles einfacher: Allen Nutzerinnen und Nutzern steht das einzigartige Archivgut zur Einsichtnahme frei. Gemeinfreies Archivgut, bei dem Schutzfristen abgelaufen sind und das nicht mehr durch Urheberrechte geschützt ist, darf von Besucherinnen und Besuchern im Lesesaal nun selbst abfotografiert werden. Dafür fallen keine Gebühren mehr an.
Schließlich schreibt die Satzung die Förderung der stadtgeschichtlichen Forschung und die Zusammenarbeit mit Münsters Schulen, Hochschulen und ein Mitwirken in der Kulturarbeit als wichtige Aufgaben des Stadtarchivs noch einmal ausdrücklich fest.
Die neuen Gebührensätze können eingesehen werden unter www.stadt-muenster.de/archiv/service-angebote/gebuehren. Die neue Archivsatzung gilt ab dem 1. Juli 2021.
Stadt Münster
Foto: Stadt Münster. Blick in den Lesesaal des Stadtarchivs Münster in der Speicherstadt.