Hintergrund sind frühere Pläne der Sparkasse Vogtland, ab dem 1. Februar 2020 auf alle neuen Privatgirokonten ab einer Einlage von 5000 Euro ein Verwahrentgelt von minus 0,7 Prozent zu erheben. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt die Erhebung von Negativzinsen gegen rechtliche Regelungen und ist deshalb unzulässig. Banken und Sparkassen rechtfertigen Verwahrentgelte hingegen mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.
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