Bislang sind 400 Verfahren digital versandt worden. Künftig sollen sämtliche Strafverfahren mit nur einem Klick von der Polizeibehörde zur Staatsanwaltschaft verschickt werden können. Jährlich zählt die Polizei in Nordrhein-Westfalen rund 1,2 Millionen Verfahren.
Seit 2018 arbeiten das Ministerium der Justiz, das Ministerium des Innern und das Landeskriminalamt zusammen, um die elektronische Akte in Strafsachen voranzubringen. Aufgrund der zahlreichen Akteure, die in einem Strafverfahren involviert sind, wie unter anderem die Polizei, der Zoll, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugendgerichtshilfen und Verteidiger, ist der Prozess komplex.
Im Rahmen des Projekts wurde deshalb ein Stufenplan entwickelt, der vorsieht, wann welche Akten digital statt auf Papier übersandt werden. So wurde im Oktober 2020 die E-Akte für alle Verfahren wegen Ladendiebstahls bis zu 2.000 Euro Schaden aufgelegt. Seit April 2021 verschicken die Pilotbehörden auch die Akten in Verfahren wegen einfacher Körperverletzung per Mausklick. Seit dem 1. Juli kann die Polizei darüber hinaus auch die Akten in Verfahren wegen Raubdelikten elektronisch an die Justiz übermitteln. Bislang existiert die E-Akte weiterhin neben der Papierakte. Ab November wird es in den Pilotbehörden dann ausschließlich die elektronische PDF-Version geben.
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Ich bin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses und denen des Innenressorts sehr dankbar für das erzielte Einverständnis und die intensive Zusammenarbeit bei der Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen. Unser gemeinsames Projekt, mit dem wir bei uns die elektronische Strafakte derzeit bei vier Staatsanwaltschaften und vier Amtsgerichten pilotieren, ist bundesweit in der Form das erste und unterstreicht damit einmal mehr unser gemeinsames Bemühen in der Landesregierung, auf dem Gebiet der Strafverfolgung schnell, effektiv und erfolgreich agieren zu können. Die elektronische Akte mit ihren offenkundigen Vorteilen in puncto Geschwindigkeit, Skalierung und Umweltverträglichkeit ist dabei mittelfristig ein unverzichtbarer Bestandteil. Zudem schafft sie die Möglichkeiten, dass auch im Strafrecht verstärkt im Homeoffice gearbeitet werden kann und schließt damit ein in der aktuellen Pandemie zu Tage getretenes echtes Manko.“
Innenminister Herbert Reul: „Die Pilotbehörden arbeiten sich von den einfachen Strafverfahren Schritt für Schritt zu den komplexen Verfahren vor. Bislang können Ladendiebstahl, Köperverletzung und Raub als Straftatbestand elektronisch übermittelt werden. Komplexe Verfahren wie Wirtschaftskriminalität und Kinderpornografie sind in Planung. Es ist wie früher bei der Steuererklärung: Es muss nicht mehr ausgedruckt, geheftet und eingeschickt werden, sondern mit einem Mausklick ist die Akte bei der Staatsanwaltschaft. Für die Polizei ist das eine enorme Arbeitserleichterung. Die E-Akte beschleunigt Strafverfahren und schont Ressourcen.“
Mit der elektronischen Akte setzt die Landesregierung das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ um. Dieses Bundesgesetz sieht die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtend vor.
Land NRW / Ministerium der Justiz und das Ministerium des Innern
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