Nicht mehr als Risikogebiet gelten Saudi-Arabien und die schwedische Provinz Kronoberg, wie das RKI weiter mitteilte. Die neuen Einstufungen greifen ab Sonntag um Mitternacht. Sie erfolgten nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium.
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung vornehmen. Zudem bringt die Einstufung als Risikogebiet zwar grundsätzlich eine Quarantänepflicht mit sich. Diese kann aber durch ein negatives Testergebnis, beziehungsweise einen Genesenen- oder Impfnachweis vermieden werden. Für Flugreisende gilt eine Testpflicht unabhängig von der Einstufung als Risikogebiet - also bereits jetzt auch für Flugreisende aus Spanien.
Bei Hochinzidenzgebieten müssen Touristen nach einer Rückkehr in eine zehntägige Quarantäne gehen, die sie erst nach fünf Tagen mit einem negativen Corona-Test vorzeitig beenden können.
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