Das sollten Eigenheimbesitzer wissen
Irrtum Nr. 1: Meine Gebäudeversicherung sichert Hochwasser ab
Bei Schäden durch Sturm, Blitz oder Hagel zahlt die Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung. „Kommt es allerdings zu Überflutungen und der Keller oder gar das Erdgeschoss laufen voll, dann ist von der Versicherung nichts zu erwarten. Für solche Fälle von Naturgewalten gibt es die Elementarversicherung“, erklärt Björn Goldhausen, Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline. Nur etwa 40 Prozent aller Gebäude sind in Deutschland entsprechend abgesichert.
Irrtum Nr. 2: Ich wohne nicht an einem Fluss
Viele
Menschen glauben, dass es nur an den Flüssen zu Hochwasser kommen kann.
Goldhausen weist darauf hin: „Dies ist ein Irrtum. Scheinbar kleine
Bäche werden bei Unwettern immer wieder zu reißenden Flüssen und die
Fluten sorgen für massive Schäden. Diese sind, bezogen auf ein einzelnes
Haus, nicht selten weitaus höher als Hochwasserschäden an den großen
Flüssen. Dort kommt das Wasser nämlich langsam und meist ohne große
Kraft. So können sich die Bewohner deutlich besser darauf vorbereiten.“
Irrtum Nr. 3: Wenn es hart auf hart kommt, hilft der Staat
„Bis
zum Jahr 2017 war dies in der Tat nicht selten der Fall. Danach
beschlossen Bund und Länder allerdings nur noch jenen zu helfen, die
sich erfolglos um eine Versicherung bemühten oder bei denen diese maßlos
überteuert war. Dies müssen Geschädigte im Schadensfall nachweisen.
Kann man dies nicht, geht man leer aus“, erläutert der Meteorologe.
Doch
das Wetter birgt noch weitere Gefahren: Gewitter mit Blitzen, Hagel und
Sturmböen können Hausdächer oder Autos beschädigen und Keller
volllaufen lassen.
Sturmschäden
„Die
Versicherung zahlen für Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, was
einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht.
Für den Nachweis kann man zum Beispiel das Archiv der aktuellen
Windspitzen von WetterOnline nutzen“, erklärt Björn Goldhausen.
Schäden am Gebäude
Für zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt die Wohngebäudeversicherung.
Schäden am Auto
Die
Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die kompletten Kosten für
verbeultes Blech, kaputte Scheiben oder Überschwemmungsschäden am Auto.
Die Versicherung kürzt jedoch die Leistungen, wenn trotz Warnung das
Auto nicht aus einem Hochwasser-Gefahrengebiet weggefahren wurde.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn
Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge einer
zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die
Hausratversicherung.
Wenn ein Baum aufs Haus stürzt
Wenn
ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die
eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle,
ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders
sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.
Für Detailfragen wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung.
Bildunterschrift 1: Wenn das Haus oder die Wohnung durch Unwetter unter Wasser stehen, dann hilft nur eine Elementarversicherung.
Bildunterschrift 2:Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung, sofern es vorher keine Hochwasserwarnung gab.
Bildnachweis: WetterOnline
WetterOnline