Nach der Rückkehr aus Hochrisikogebieten sollen Geimpfte künftig nicht mehr in Quarantäne gehen müssen, berichteten die Funke-Zeitungen aus dem Entwurf. Für Ungeimpfte gelte bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet aber weiter eine Quarantänepflicht.
Es bleibe dabei, dass sie die zehntägige Quarantäne nach dem fünften Tag mit einem negativen Test abkürzen können, berichteten die Zeitungen weiter. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ende die Quarantäne nach Aufenthalt im Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag nach Einreise.
Eine 14-tägige, nicht verkürzbare Einreisequarantäne bleibt dem Bericht zufolge wie bisher dann erforderlich, wenn Hinweise bestehen, "dass Virusvarianten mit besonders gefährlichen Eigenschaften vorliegen, insbesondere wenn Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten". Solche Regionen werden als Virusvariantengebiete definiert.
Dem Bericht zufolge soll die Verordnung, die noch in der Abstimmung mit den Bundesländern sei, am 28. Juli in Kraft treten. Als Hochrisikogebiete werden Staaten mit besonders hohen Inzidenzen oder bei Vorhandensein "sonstiger quantitativer sowie qualitativer Faktoren" definiert. Eine konkrete Inzidenz gehe aus dem Entwurf allerdings nicht hervor, so die Funke-Zeitungen. Bisher werden Staaten und Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft, in denen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab.
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