Münster (SMS) - Wohngeldempfänger, deren Wohngeldbescheid nach dem 31. Dezember 2019
endet, müssen nichts unternehmen, sie erhalten die höhere Leistung
automatisch vom Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der
Stadt. Für viele andere Haushalte lohnt es sich, einen möglichen
Anspruch auf Wohngeld beim Amt für Wohnungswesen prüfen zu lassen.
Die Stadt Münster ist ab Januar 2020 einer höheren Mietenstufe zugeordnet. Dadurch steigt der Miethöchstbetrag deutlich, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden kann. "Wir erwarten, dass überdurchschnittlich viele Haushalte in Münster von der Wohngeldreform profitieren werden", so Julia Dickfer von der Wohngeldstelle. "Zum Beispiel können für einen Zwei-Personen-Haushalt bis zu 636 Euro Mietkosten berücksichtigt werden, bislang waren es nur 526 Euro."
Details zum Wohngeld, Antragsformulare und Ansprechpersonen stehen auf der Internetseite des Amtes: www.stadt-muenster.de/wohnungsamt. Hier befindet sich außerdem ein Link zum Wohngeldrechner des Landes NRW. Mit diesem Rechner kann jeder seinen Wohngeldanspruch berechnen und im Anschluss online einen Antrag stellen. "Wir erhalten viele positive Rückmeldungen zum Online-Verfahren", so Julia Dickfer, "daher sind wir froh, diesen Service anbieten zu können."
Selbstverständlich stehen die Mitarbeitenden im Amt für Wohnungswesen auch persönlich für Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr und Do 15-18 Uhr.