Eine wesentliche Ursache für das Artensterben ist das Verschwinden bzw. die Verstümmelung der Biotopverbundlinien, vor allem der Hecken und Wallhecken. Wir brauchen für Klima- und Artenschutz viele Kilometer mit neuen Heckenlinien und mit Säumen und Rainen sowie überall Uferrandbepflanzungen.
Schon in einer Broschüre des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe von 1989 sah man klar die Notwendigkeit für neue Heckenlinien, Uferrandbepflanzungen etc. zur Sicherung der Artenvielfalt in der sogenannten "Kulturlandschaft"!
Stattdessen wurde die zuständige Stelle ("Koordinationsstelle Umweltschutz") aufgelöst, die Broschüre verschwand in der Versenkung und die Naturzerstörung, die Massaker an Hecken und Bäumen gingen weiter und haben mit der heutigen radikalen Ausräumung der Landschaft hoffentlich ihren Endpunkt erreicht.
Neben der flächendeckenden Dauerberieselung der landwirtschaftlichen Zonen mit giftiger Gülle und mit tödlichen Giften ist die Entfernung und Verstümmelung der Biotopverbundlinien eine ganz wesentliche Ursache für das Artensterben.
Wir brauchen die Absicherung und Kontrolle einer naturnahen und die ökologischen Funktionen sicherstellenden Pflege aller die Artenvielfalt fördernden Landschaftselemente und Naturräume. Die desaströse Situation des Arten- und Insektensterbens spricht eine deutliche Sprache: Die Summationswirkungen aller Eingriffe, die wir vermeintlich legitim in die Natur vornehmen, ist für unsere Natur nicht tragbar! Eine realistische Analyse der Situation zeigt: Wir stehen auf einem Kartenhaus, das im Begriff ist einzustürzen.
Wir fordern eine Neudefinition des Begriffs „Übergeordnetes öffentliches Interesse“ vor dem Hintergrund des aktuellen Artensterbens. Unter dem Deckmantel dieses Begriffes werden viele, erheblich naturschädliche Maßnahmen vermeintlich legitimiert, zum Nachteil der nach uns folgenden Generationen. Erhalt und Schutz funktionierender Ökosysteme für die folgenden Generationen sind unser tatsächliches „Übergeordnetes öffentliches Interesse“.
„Summationswirkungen“ und „Erhebliche Beeinträchtigungen“ laut FFH -Richtlinie werden nicht ausreichend realistisch erfasst. Daher sind sie kein ausreichendes Mittel, um Arten- und Insektensterben lokal aufzuhalten.
Auch unsere sogenannten „Ausgleichsmaßnahmen“ gewährleisten nicht den ausreichenden Schutz der letzten verbliebenen, unzerschnittenen Naturräume und sind kein geeignetes Mittel, um Arten- und Insektensterben lokal und global aufzuhalten.
Arbeitskreis Heckenschutz / Jürgen Kruse
Foto: Arbeitskreis Heckenschutz