Die "Duldungspflicht" bedeutet, dass die Soldaten und Soldatinnen zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe verpflichtet sind, bestimmte Impfungen an sich vornehmen zu lassen. Bisher gehört der Schutz gegen Influenza zu den "duldungspflichtigen" Impfungen, die Impfung gegen das Coronavirus schreibt das Verteidigungsministerium jedoch lediglich für Soldaten und Soldatinnen vor, die in den Einsatz gehen, wie Högl erläuterte.
Bei ihren Truppenbesuchen erlebe sie "eine hohe Bereitschaft unserer Soldatinnen und Soldaten, sich impfen zu lassen", sagte die Wehrbeauftragte. "Viele wünschen sich eine Covid-19-Impfung lieber heute als morgen."
dja
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