16. Juli 2021 bis einschließlich Montag, 19. Juli 2021 an.
In Gedenken an die Opfer der Unwetterkatastrophe.
Die Anordnung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
Foto: Land NRW