Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen
Die Auswirkungen des verheerenden Regentiefs „Bernd“ haben in
Nordrhein-Westfalen zahlreiche Todesfälle und gesundheitliche
Beeinträchtigungen verursacht. Zudem hat es extreme Schäden an Gebäuden,
an der Infrastruktur, an der Umwelt und am Hab und Gut der Menschen in
Nordrhein-Westfalen angerichtet. Als Reaktion auf die wirtschaftlichen
Folgen dieses Unwetters hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen den
Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Von den Auswirkungen des
Regentiefs betroffene Bürgerinnen und Bürger können damit rasch und ohne
bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen steuerliche
Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Damit will die Finanzverwaltung
Nordrhein-Westfalen helfen, die zum Teil erheblichen finanziellen
Belastungen für Menschen in Notlagen zu bewältigen.
„Mit den Maßnahmen aus dem Katastrophenerlass können wir schnell und
unbürokratisch dort helfen, wo Hilfe dringend benötigt wird. Die
unmittelbare Unterstützung für betroffene Bürgerinnen und Bürger steht
für uns an erster Stelle“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.
Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche
Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem
Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren
Wirtschaft und Privatpersonen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung
von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem
eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung
berücksichtigt werden.
Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten
für die Abzugsfähigkeit von Spenden. Der Katastrophenerlass und die
einzelnen steuerlichen Maßnahmen sind auf der Website der
Finanzverwaltung www.finanzverwaltung.nrw.de abrufbar.
Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgerinnen und Bürgern
insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von
Vorauszahlungen entgegenzukommen.
Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der
Hochwasser-Katastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung
setzen.
Foto: Land NRW / Mark Hermenau