Münster (SMS) Ab Mittwoch, 21. Juli, gilt in
Münster, gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes, die Inzidenzstufe 1,
weil die Stadt seit mehr als acht Tagen eine zweistellige Inzidenz hat.
Sie liegt aktuell bei 14,0.
Ab Mittwoch gelten demnach verschärfte Regeln etwa bei Veranstaltungen. In Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen sind maximal 250 Personen mit Test zulässig. Bei privaten Veranstaltungen sind in Innenräumen höchstens 100 Personen mit Test und sichergestellter Rückverfolgbarkeit erlaubt. Auf dem Wochenmarkt in Münster herrscht in Warteschlangen, Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen wieder Maskenpflicht.
Begrenzte Anzahl von Badegästen in den Schwimmbädern
Auch in den Schwimmbädern gibt es Einschränkungen. Die Zahl der Badegäste muss begrenzt werden. Es gilt erneut, Schwimm- und Badezeiten in Zeitfenstern zu reservieren. Außerdem muss verpflichtend der Mindestabstand eingehalten und eine Maske getragen werden.
Auf den Internetseiten des Sportamtes finden sich die Einzelheiten zu den
Öffnungszeiten und den geltenden
Beschränkungen: www.stadt-muenster.de/sportamt/baeder
"Die Rückkehr dieser Schutzmaßnahmen folgt den Landesregeln im Falle steigender Infektionszahlen", sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. "Ziel ist es weiterhin, den Anstieg der Infektionen abzubremsen und schwere Krankheitsverläufe möglichst zu vermeiden."
Aktuell gelten 84 Münsteranerinnen und Münsteraner als infiziert. Drei Personen befinden sich im Krankenhaus. Inzwischen sind mehr als 231.000 Münsteranerinnen und Münsteraner erstgeimpft. Davon sind mehr als 187.000 vollständig immunisiert.
Die weiteren Kennziffern:
Registrierte Neuinfektionen: 12
Aktuell infizierte Münsteranerinnen und Münsteraner: 84
Gesamtzahl aller labordiagnostisch bestätigten Fälle: 8.296
Gesamtzahl aller genesenen Patienten: 8.091
An/mit Corona gestorbene Personen: 121
Erstgemeldete Inzidenz laut LZG/RKI: 14,0
Covid-Patienten im Krankenhaus: 3, davon auf Intensivstation: 0, davon beatmet: 0
Weitere Informationen auf der städtischen Website unter www.muenster.de/corona
Informationen zu allen Regelungen der Inzidenzstufe 1 gibt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw