Merkel habe "versucht, eine Landtagswahl zu delegitimieren", und zwar in Ausübung ihres Amts als Bundeskanzlerin, sagte AfD-Chef Jörg Meuthen am Dienstag vor Beginn der Verhandlung. Dies sei im Zuge einer Pressekonferenz in unmittelbarer Ausübung ihres Amts geschehen. Die AfD sieht dadurch ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Bundesregierung entgegnet dem, dass Merkel als Parteipolitikerin gesprochen habe.
Merkel hatte im Februar 2020 unter anderem gesagt, dass die Wahl Kemmerichs mit einer "Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich" gebrochen habe, nämlich keine Mehrheit mithilfe der AfD zu gewinnen. Sie forderte, das Ergebnis rückgängig zu machen. Die CDU zumindest dürfe sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen.
Vor Beginn der Verhandlung teilte das Gericht mit, dass ein Ablehnungsgesuch der AfD gegen die Mitglieder des Zweiten Senats als offensichtlich unzulässig verworfen werde. Die AfD hatte den kompletten Senat als befangen abgelehnt, weil eine Delegation des Gerichts Ende Juni zu einem Abendessen mit der Bundesregierung gereist war. Solche Treffen finden regelmäßig statt. Sie seien "gänzlich ungeeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zu begründen", erklärte das Gericht.
Kemmerich war im Februar 2020 schon nach drei Tagen als Ministerpräsident zurückgetreten. Ein Urteil aus Karlsruhe zu den Merkel-Äußerungen wird am Mittwoch noch nicht erwartet.
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