Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ermöglicht unter Beachtung der geltenden STIKO-Empfehlung die Impfungen von 12- bis 15-Jährigen in Impfzentren gegen Covid-19. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten.
Die nordrhein-westfälischen Impfzentren können ein entsprechendes Impfangebot unter Einbeziehung von Kinder- oder Jugendärztinnen und -ärzten ab sofort einrichten, sofern vor Ort ein entsprechender Bedarf besteht. Dies kann regional unterschiedlich sein. Aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs soll ein definierter Zeitraum für die Impfungen der Kinder und Jugendlichen in den Impfzentren vorgesehen werden. Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich vorab im jeweiligen Impfzentrum zu erkundigen, ob und ab wann ein Impfangebot für Kinder und Jugendliche eingerichtet wird.
„Ich habe in den letzten Tagen mit vielen Kinder- und Jugendärzten gesprochen. Dabei wurde deutlich, dass die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nicht in allen Regionen in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen verteilt ist. Das sollte aber nicht vom Wohnort abhängen. Das Land ermöglicht daher Impfungen in Impfzentren für diese Altersgruppen und stärkt mit seiner Entscheidung die medizinische Wahlfreiheit der Eltern“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mir ist aber wichtig festzuhalten, dass auch in den Impfzentren die Empfehlungen der STIKO gelten. Ein ‚Ärmel hoch und Spritze rein‘ soll es bei jungen Menschen nicht geben. Das ärztliche Aufklärungsgespräch ist vor allem bei Impfungen von Kindern wichtig.“
Die STIKO-Empfehlung ist dabei immer Grundlage des Handelns: Es muss zwingend eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihrer Sorgeberechtigten gemäß den STIKO-Empfehlungen durch einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin im Impfzentrum erfolgen. Die Einwilligung zur Impfung hat durch alle sorgeberechtigten Personen zu erfolgen.
Der Erlass gilt ab sofort. Das Gesundheitsministerium bittet allerdings bei allen Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis dafür, dass die Kreise und kreisfreien Städte, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, Zeit für die konkrete Umsetzung benötigen.
Land NRW / Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
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