Da
gesichert davon auszugehen ist, dass am Samstag (24. Juli 2021) seit
acht Tagen in Folge der landesweite Inzidenzwert über 10 liegen wird,
gilt mit Wirkung vom kommenden Montag (26. Juli 2021) für das Land
Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz
von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch bestimmte
Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung –
auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0
liegen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Auch, wenn die Inzidenzzahlen
immer noch niedrig sind, haben sich die Werte seit dem 14. Juli, also
innerhalb von 9 Tagen, verdoppelt. Das muss uns – neben einem deutlich
über 1 liegenden R-Wert – Sorgen machen, auch wenn sich die steigenden
Infektionszahlen bisher zum Glück noch nicht in den
Krankenhauseinweisungen niederschlagen. Gerade im Hinblick auf die von
vielen Wissenschaftlern für den Herbst prognostizierte Infektionswelle
zahlt sich nun aus, dass wir die Coronaschutzverordnung mit einem
Sicherheitsschirm ausgestattet haben, der uns ermöglicht, schnell,
konsequent und umsichtig zu handeln. Zur Wahrheit gehört aber auch: Der
beste Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ist eine Impfung.
Daher mein dringender Appell: Wenn Sie es noch nicht getan haben –
lassen Sie sich impfen!“
In den Städten Düsseldorf, Hamm, Köln, Münster, Oberhausen und Solingen
sowie in den Kreisen Borken, Düren und Minden-Lübbecke gilt (Stand 23.
Juli 2021) bereits die lokale Inzidenzstufe 1. In der Städteregion
Aachen, den Städten Krefeld und Leverkusen sowie im Oberbergischen Kreis
und im Rhein-Kreis Neuss ist das ab Samstag, 24. Juli 2021, der Fall.
In diesen Kommunen gelten automatisch wieder sämtliche Schutzmaßnahmen
der Stufe 1, um den Infektionsanstieg möglichst schnell wieder
abzubremsen. Es ist zu erwarten, dass weitere Kommunen in den kommenden
Tagen in Stufe 1 rücken.
Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.
Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:
Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
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