Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales teilt mit:
Für
die Einreise aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen treten in
der Nacht von Montag auf Dienstag, 27. Juli 2021, erneut erweiterte
Anforderungen in Kraft. Hintergrund ist die heutige Entscheidung der
Bundesregierung, die Niederlande zu einem Hochinzidenzgebiet hoch zu
stufen. Ab 27. Juli 2021, 00.00 Uhr müssen Reisende schon bei der
Einreise einen Nachweis über eine Impfung, ihre Genesung oder einen
aktuellen negativen Schnelltest vorzeigen können. Personen, die nicht
geimpft oder genesen sind, müssen sich zudem nach Einreise aus den
Niederlanden grundsätzlich für mindestens fünf Tage in Selbstisolation
begeben und können diese erst dann durch ein negatives Testergebnis
beenden. Erleichterungen gelten unter anderem für Grenzpendler und für
Aufenthalte unter 24 Stunden.
„Die Bundesregierung reagiert mit der Hochstufung der Niederlande zum
Hochinzidenzgebiet auf das exponentielle Wachstum der Infektionen in den
Niederlanden während der letzten Wochen“, sagt Nordrhein-Westfalens
Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner.
Der Minister betonte zugleich: „Wichtig ist aber: Die Grenzen zu unseren
Nachbarn bleiben offen. Wir müssen mit unseren offenen Grenzen wie
bisher auch weiterhin verantwortungsvoll umgehen. Die Ausweisung als
Hochinzidenzgebiet mahnt uns alle zur Vorsicht – gerade jetzt in der
Hauptreisesaison. Wer sich in einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet
befindet, sollte die Abstands- und Hygieneregeln besonders sorgfältig
befolgen und sich testen lassen.“ Zudem sei die Impfung weiterhin der
wichtigste Eigenschutz der Bürgerinnen und Bürger, so der Minister.
„Gemeinsam mit unseren niederländischen und belgischen Nachbarn und
Freunden werden wir in der Cross-Border Taskforce Corona die
Entwicklungen weiter genau verfolgen“, versichert Holthoff-Pförtner.
Konkret gelten ab Dienstag, 27. Juli 2021, 00.00 Uhr für alle
Einreisenden – unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in den
Niederlanden – folgende Regeln:
Anmeldepflicht vor der Einreise im digitalen Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de).Quarantänepflicht für zehn Tage. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie den Nachweis ihrer Impfung oder Genesung über das Einreiseportal übermitteln.Nachweispflicht: Schon bei der Einreise muss jeder Reisende einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus mitführen. Dies ist auch in Form des digitalen COVID-Zertifikats möglich. Die Testabnahme darf bei einem Schnelltest höchstens 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens 72 Stunden zurückliegen.
Für das Grenzgebiet gelten einige Erleichterungen. So sind Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit. Außerdem müssen sie sich nur zweimal wöchentlich testen lassen; dies kann auch nach der Einreise (etwa am Arbeitsplatz) geschehen.
Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.
Foto: Land NRW / R. Sondermann