Die
Pflegefachassistenzausbildung ist in Nordrhein-Westfalen Anfang dieses
Jahres in Kraft getreten.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Pflegefachassistenzausbildung ist in Nordrhein-Westfalen Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Sie löst die Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz ab. Die Übergangsphase, in der auch noch die bisherigen Ausbildungen begonnen werden konnten, ist am 30. Juni 2021 abgelaufen. Dadurch ist der Weg für die Pflegefachassistenzausbildung, in der die beiden bisherigen Ausbildungen zusammengeführt wurden, frei.
„Wir wollen möglichst vielen motivierten Interessentinnen und Interessenten den Einstieg in die attraktive staatlich anerkannte einjährige Pflegefachassistenzausbildung eröffnen. Dass dies gelingt, zeigt das große Interesse an der Ausbildung, von der uns auch die Pflegeschulen berichten. Und so stellen wir allein für die zweite Jahreshälfte rund 1.700 landesgeförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Zum Vergleich: In der bisherigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe wurden bislang jährlich etwa 600 Plätze für Schülerinnen und Schüler durch das Land gefördert. Außerdem bekommen zukünftig alle Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung, was bislang in der Altenpflegehilfeausbildung nicht selbstverständlich war“, erklärt Laumann.
Besonders engagierte und geeignete Absolventinnen und Absolventen der Pflegefachassistenzausbildung haben die Möglichkeit, in eine dreijährige Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau einzusteigen und diese um bis zu ein Jahr zu verkürzen.
Für eine bedarfsgerechte Ausbildung in der neuen Pflegefachassistenz fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Schulplatz von Auszubildenden, die ihre praktische Ausbildung im Bereich der Altenhilfe ableisten. Die Pflegeschulen erhalten einen pauschalierten Festbetrag je Auszubildendem oder Auszubildender in Höhe von bis zu 585 Euro pro Monat. Dies gilt unabhängig von der Trägerschaft der Pflegeschule in ganz Nordrhein-Westfalen. Auszubildende, die ihren Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhausträger abgeschlossen haben, werden wie bislang über das Krankenhausfinanzierungsgesetz refinanziert.
Hintergrund:
30. Juli 2021 Weg frei für die Pflegefachassistenzausbildung
Minister Laumann: Rund 1.700 vom Land geförderte Ausbildungsplätze stehen in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung
Die Pflegefachassistenzausbildung ist in Nordrhein-Westfalen Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Sie löst die Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz ab.
Die Übergangsphase, in der auch noch die bisherigen Ausbildungen begonnen werden konnten, ist am 30. Juni 2021 abgelaufen. Dadurch ist der Weg für die Pflegefachassistenzausbildung, in der die beiden bisherigen Ausbildungen zusammengeführt wurden, frei.
„Wir wollen möglichst vielen motivierten Interessentinnen und Interessenten den Einstieg in die attraktive staatlich anerkannte einjährige Pflegefachassistenzausbildung eröffnen. Dass dies gelingt, zeigt das große Interesse an der Ausbildung, von der uns auch die Pflegeschulen berichten. Und so stellen wir allein für die zweite Jahreshälfte rund 1.700 landesgeförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung“, erklärt Minister Karl-Josef Laumann
Und weiter „Zum Vergleich: In der bisherigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe wurden bislang jährlich etwa 600 Plätze für Schülerinnen und Schüler durch das Land gefördert. Außerdem bekommen zukünftig alle Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung, was bislang in der Altenpflegehilfeausbildung nicht selbstverständlich war.“
Besonders engagierte und geeignete Absolventinnen und Absolventen der
Pflegefachassistenzausbildung haben die Möglichkeit, in eine
dreijährige Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau
einzusteigen und diese um bis zu ein Jahr zu verkürzen.
Für eine bedarfsgerechte Ausbildung in der neuen Pflegefachassistenz
fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Schulplatz von Auszubildenden,
die ihre praktische Ausbildung im Bereich der Altenhilfe ableisten.
Die Pflegeschulen erhalten einen pauschalierten Festbetrag je Auszubildendem oder Auszubildender in Höhe von bis zu 585 Euro pro Monat. Dies gilt unabhängig von der Trägerschaft der Pflegeschule in ganz Nordrhein-Westfalen.
Auszubildende, die ihren Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhausträger abgeschlossen haben, werden wie bislang über das Krankenhausfinanzierungsgesetz refinanziert.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales / Land NRW