Die Nachweispflichten gelten künftig für alle Ungeimpften, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen allerdings auch Geimpfte weiterhin einen Test nachweisen. Genesene sind bei Nachweis Geimpften gleichgestellt.
Zusätzlich wird ab dem 1. August eine Vereinfachung bei der Einstufung der Länder vorgenommen, indem nur noch zwei Arten von Risikogebieten ausgewiesen werden, nämlich Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Für Einreisende aus diesen Gebieten gelten weiterhin Anmelde- oder Absonderungspflichten. Die regelhaft 14-tägigen Quarantänepflichten für Einreisende aus Virusvariantengebieten bleiben weiterhin mit den entsprechend geltenden Ausnahmeregelungen bestehen.
Die Quarantänepflichten für Einreisende aus Hochrisikogebieten entsprechen den Pflichten, wie sie für die bisherigen Hochinzidenzgebiete gelten. Nicht geimpfte oder genesene Einreisende müssen eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises beendet werden kann. Ausnahme: Wer jünger als zwölf Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.
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