Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 entschieden. „32 Parteien und politische Vereinigungen hatten eine Landesliste für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Davon wurden 27 Landeslisten zugelassen,“ teilte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen in Düsseldorf mit.
Die Landeslisten folgender Parteien wurden zugelassen
Zurückgewiesen hat der Landeswahlausschuss die Listen folgender 5 Parteien bzw. politischer Vereinigungen, da die wahlrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren:
• Deutsche Mitte (DM)
• Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung
• Allianz für Vielfalt & Mitbestimmung
• Anarchistische Pogo Partei Deutschlands
• UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE)
Gegen die vollständige oder teilweise Nichtzulassung von Landeslisten kann bis zum 02. August 2021 Beschwerde an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden. In diesem Fall wird der Bundeswahlausschuss am 05. August 2021 in Berlin abschließend entscheiden.
Ebenfalls am 05. August 2021 berät und beschließt der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss über Beschwerden, die gegen die Zulassungsentscheidungen der Kreiswahlausschüsse über Kreiswahlvorschläge eingelegt worden sind. Diese Sitzung findet um 14 Uhr im Ministerium des Innern, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, Sitzungssäle K 11/K 12 und in der Rotunde statt.
Die einzelnen Landeslisten mit den Bewerberinnen und Bewerbern der Parteien sind voraussichtlich ab dem 31. Juli 2021 im Internet-Angebot des Landeswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Adresse http://www.wahlen.nrw abrufbar. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen.
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Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen
Landeswahlleiter Nordrhein-Westfalen