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Bareinzahlungen benötigen Herkunftsnachweis

Bareinzahlungen ab 10.000 Euro nur noch mit Herkunftsnachweis

Bankkundinnen- und kunden müssen bei Bargeldeinzahlungen von über 10.000 Euro auf ihr Bankkonto künftig einen Herkunftsnachweis für den gesamten Einzahlungsbetrag vorlegen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) schreibt dies ab August in ihren Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz vor, wie die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) am Montag erklärte. Gewerbliche Kunden seien von den neuen Maßnahmen "in der Regel" nicht betroffen.

Die Regelung für Privatkunden gelte auch bei mehreren Einzahlungen, wenn der Gesamtbetrag die Grenze von 10.000 Euro überschreitet, wie die DK mitteilte. Für andere Bartransaktionen, wie beispielsweise dem Kauf von Edelmetallen oder dem Währungsumtausch, gilt die Nachweispflicht demnach bereits ab 2500 Euro, wenn die entsprechenden Geschäfte nicht bei der Hausbank abgewickelt werden. Wenn ein Kunde bei einem solchen Geschäft keinen Nachweis vorlegen kann, muss die Bank die Transaktion ablehnen.

Laut Bafin gelten als geeignete Belege unter anderem aktuelle Kontoauszüge, die eine Barauszahlung von einem anderen Konto belegen. Auch Verkaufs- und Rechnungsbelege, Quittungen sowie Erbnachweise oder Schenkungsverträge können als Nachweis dienen.

fho/ilo