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Insolvenzantragspflicht für Unwettergeschädigte

Unternehmen müssen nach Unwetterkatastrophe:

Die Insolvenzantragspflicht für von dem schweren Unwetter im Juli geschädigte Firmen wird vorübergehend ausgesetzt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Vorlage aus dem Justizministerium, die eine Aussetzung rückwirkend ab dem 10. Juli bis zunächst Ende Oktober vorsieht. In der Zwischenzeit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, wirtschaftliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, es müsse verhindert werden, dass Unternehmen "nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen", weil finanzielle Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Mit dem Aussetzen der Antragspflicht "verschaffen wir den Unternehmen wichtige Zeit".

Vorgesehen ist die Regelung für solche Unternehmen, bei denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Folge des Hochwassers ist. Es gehe um Unternehmen mit "tragfähigen und erfolgreichen Geschäftsmodellen", die ohne die Unwetter nicht von einer Insolvenz bedroht wären und bei denen laut Gesetzentwurf "begründete Aussichten auf Sanierung bestehen".

Lambrecht zufolge könnte die Aussetzung in einem zweiten Schritt erneut bis Ende März 2022 verlängert werden. Die Koalitionsfraktionen werden nun mit der Umsetzung betraut, schließlich muss der Bundestag das Gesetz noch beschließen.

hcy/ilo