Berlin (ots) (DBV) Der Deutsche Bauernverband begrüßt, dass der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Rahmen des
Klimapaketes 2030 beschlossen hat, das Hebesatzrecht für Gemeinden bei
der Grundsteuer für Windparks zu streichen. Dazu der stellvertretende
Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling: "Durch die Streichung der
Grundsteuer Wind werden unproduktive Diskussionen und Streitigkeiten in
den Gemeinden vermieden. Bund und Länder haben erkannt, für mehr
Akzeptanz bei der Windenergie besser auf Beteiligungsmodelle zu setzen.
Der Bauernverband hat stets eine Priorität für Windparks gefordert, die
von Bürgern, Bauern, Grundeigentümern und Kommunen getragen sind. Dies
ist ein guter Ansatz, die Kontroverse um Abstandsregelungen zu lösen.
Kooperative Beteiligungsmodelle sind auch hier der bessere Weg."
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