Im Fall der Bremer AfD fehlte eine eidesstattliche Versicherung, dass die Aufstellung der Landesliste wahlrechtskonform erfolgte. Bei den Grünen im Saarland bemängelte der Landeswahlausschuss den Ausschluss von Kandidaten. Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter sowie zwei Richterinnen oder Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und acht auf Vorschlag der Parteien berufenen Beisitzerinnen und Beisitzern. Gegen seine Beschlüsse kann noch vor dem Bundesverfassungsgericht vorgegangen werden.
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Bremen © Agence France-Presse