Hintergrund der Ablehnung war gewesen, dass sich eine damit beauftragte AfD-Vertreterin geweigert hatte, eine geforderte eidesstattliche Versicherung abzugeben. Thiel sagte dazu, es dürfe nicht dazu kommen, dass eine Einzelperson quasi aus eigenem Ermessen eine Wahlversammlung sprengen könnte. Hinsichtlich möglicher Auswege für die betroffene Partei bestehe hier eine "Gesetzeslücke".
Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses erfolgte mit neun gegen eine Stimme bei einer Enthaltung. Die Bremer AfD kann damit nun mit der von ihr aufgestellten Liste an der Bundestagswahl teilnehmen.
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