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Grünen: Saar-Landesliste ausgeschlossen

Saar-Landesliste der Grünen bleibt von Bundestagswahl ausgeschlossen

Wählerinnen und Wähler im Saarland können bei der Bundestagswahl mit der Zweitstimme nicht die Grünen wählen. Der Bundeswahlausschuss wies am Donnerstag die Beschwerde der Partei gegen die Entscheidung des saarländischen Landeswahlausschusses zurück, die dortige Landesliste nicht zuzulassen. Hintergrund sind Fehler bei der Aufstellung der Liste. Die Entscheidung ist endgültig; theoretisch könnte sie nach der Wahl als Grund für eine Wahlprüfungsbeschwerde angeführt werden.

Die Grünen im Saarland hatten erst nach großen innerparteilichen Turbulenzen eine Landesliste aufgestellt. An der entscheidenden Vertreterversammlung nahmen allerdings aufgrund einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei keine Delegierten aus dem Ortsverein Saarlouis teil.

Wären sie dabei gewesen, hätten sie rund ein Drittel der Versammlungsmitglieder ausgemacht und somit die Listenaufstellung entscheidend beeinflussen können. Der Bundeswahlausschuss kam zu der Auffassung, dass der Ausschluss der Delegierten aus Saarlouis von der Listenaufstellung nicht gerechtfertigt gewesen sei. 

Der Ausschuss diskutierte die Angelegenheit lange und kontrovers. Letztlich stimmten sechs der zehn anwesenden Ausschussmitglieder für die Zurückweisung der Parteibeschwerde, zwei votierten dagegen, zwei enthielten sich. Das Gremium hat eigentlich elf Mitglieder; der von den Grünen in den Ausschuss entsandte Hartmut Geil erklärte sich aber für befangen und nahm nur als Zuschauer teil.

cne/bk