Pföhler hatte den Angaben zufolge nach den Regeln des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung inne und daher die alleinige Entscheidungsgewalt. Das Mitglied des Krisenstabs hatte die Einsatzleitung den Erkenntnissen zufolge zumindest zeitweise übernommen.
Es hätten sich Hinweise darauf ergeben, nach denen die noch nicht von der Flutwelle betroffenen Bewohner des Ahrtals am 14. Juli spätestens um 20.30 Uhr hätten gewarnt und in Sicherheit gebracht werden müssen. Dies soll laut Anfangsverdacht nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder erst verspätet geschehen sein.
Ein Unterlassen soll für einen Teil der Todesfälle und Verletzten mitursächlich gewesen sein. Eine Auswertung habe ergeben, dass die getöteten Menschen überwiegend ahrabwärts schwerpunktmäßig in Bad Neuenahr-Ahrweiler gestorben seien. Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz mitgeteilt, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen.
Extreme Starkregenfälle hatten vor drei Wochen verheerende Überschwemmungen an Flüssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen mindestens 141 Menschen ums Leben. 16 weitere werden noch immer vermisst. Die Einsatzleitung zählte insgesamt 766 Verletzte.
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