Berlin, 6. August 2021. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Nahrungsmittelkonzern Mars aufgefordert, alle Produkte öffentlich zurückzurufen, die mit krebserregendem Ethylenoxid verunreinigt sein können. foodwatch hatte am Mittwoch Snickers-Eiscreme bei mehreren deutschen Einzelhändlern entdeckt, die in Schweden bereits am 23. Juli wegen möglicher Ethylenoxid-Belastungen öffentlich zurückgerufen wurden.
In Deutschland vertreibt die Firma Produkte mit übereinstimmender Chargen-Kennung weiter. Noch am 29. Juli fand foodwatch eine weitere Charge Snickers-Eis im deutschen Handel, die in Rumänien bereits am 17. Juli zurückgerufen wurde. Der Konsumentenservice von Mars Austria bestätigte zudem telefonisch gegenüber foodwatch, dass die in Deutschland vertriebenen Eis-Produkte auch in Österreich zurückgerufen wurden. foodwatch hatte Mars Deutschland am Donnerstag vergangener Woche um Aufklärung gebeten, jedoch bis heute keine Auskunft erhalten.
„Krebserregende Stoffe haben in unserem Essen nichts verloren. Es ist inakzeptabel, dass Mars die Menschen in anderen Ländern besser schützt als in Deutschland. Mars schuldet der Öffentlichkeit eine Erklärung, weshalb die Produkte in Deutschland nicht schon längst zurückgerufen wurden“, sagte Oliver Huizinga, Kampagnendirektor bei foodwatch.
Folgende Produkte hat foodwatch im deutschen Handel gefunden, die unter anderem in Schweden oder Rumänien vom öffentlichen Rückruf umfasst sind:
Snickers Ice Cream, EAN Code: 5000159344074, MHD 03/2023, Chargen 116E3DOE02 und 116D3DOE02 am 04.08.2021 bei Rewe beziehungsweise Edeka in Berlin Snickers Ice Cream, EAN Code: 5000159344074, MHD 03/2023, Charge 117B1DOE02 am 29.07.2021 bei Edeka in Berlin
Grund für den europaweiten Rückruf ist der in den Eiscremes eingesetzte Zusatzstoff Johannisbrotkernmehl (E410). Nachdem in den vergangenen Monaten hauptsächlich vor Produkten mit Sesam gewarnt wurde, wurde Anfang Juni bekannt, dass auch große Mengen des weit verbreiteten Zusatzstoffs E410 mit Ethylenoxid verunreinigt sind.
Die Mitgliedsstaaten der EU hatten sich Mitte Juli darauf verständigt, dass alle Lebensmittel öffentlich zurückgerufen werden müssen, die mit Ethylenoxid belastetes E410 enthalten – auch wenn im Endprodukt die Nachweisgrenze nicht überschritten wird. Während europaweit bereits tausende Eiscremes mit E410 vom Markt genommen wurden, ist in Deutschland auf der amtlichen Webseite www.lebensmittelwarnung.de bisher keine einzige Warnung wegen belastetem E410 auffindbar.
In einem Brief an die Verbraucherminister*innen der Länder äußerte foodwatch am vergangenen Donnerstag die Sorge, „dass Lebensmittelunternehmen die Problematik nicht mit ausreichender Priorität behandeln“. Die Länderministerien müssten ihre Lebensmittelüberwachungsbehörden anweisen, alle Hersteller, die E410 verwenden, zu überprüfen. Rückrufe gegenüber den Unternehmen seien konsequent durchzusetzen, forderte foodwatch. Unter www.t1p.de/ethylenoxid-zurueckrufen können sich Verbraucher*innen dem Aufruf von foodwatch an die Minister*innen anschließen – mehr als 30.000 Verbraucher*innen haben dies bereits getan.
Das Gas Ethylenoxid ist laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) krebserregend und erbgutschädigend. Rückstände in Lebensmitteln seien grundsätzlich „unerwünscht“. Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gebe es nicht. Während Ethylenoxid in der Lebensmittelproduktion der EU verboten ist, wird es jedoch in etlichen Drittstaaten zur Bekämpfung von Pilzen und Bakterien eingesetzt.
© Foodwatch