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Neue Testpflicht für Ungeimpfte

Ministerpräsidentenkonferenz beschließt eine neue Testpflicht für Ungeimpfte

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine neue Testpflicht für Ungeimpfte beschlossen. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss ab dem 23. August für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Schüler. Merkel sagte, es werde nun angesichts steigender Infektionszahlen bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt.

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Tests werden damit Voraussetzung etwa für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen.

Aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio müssen Ungeimpfte dann einen Test vorlegen, ebenso zum Sport im Innenbereich oder zur Beherbergung etwa in Hotels und Pensionen. Bei solchen Aufenthalten muss nach der Anreise zweimal pro Woche während des Aufenthalts ein Test gemacht werden.

ran/cfm