Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Tests werden damit Voraussetzung etwa für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen.
Aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio müssen Ungeimpfte dann einen Test vorlegen, ebenso zum Sport im Innenbereich oder zur Beherbergung etwa in Hotels und Pensionen. Bei solchen Aufenthalten muss nach der Anreise zweimal pro Woche während des Aufenthalts ein Test gemacht werden.
ran/cfm
© Agence France-Presse