Hintergrund der Entwicklung ist eine bereits 2005 verabschiedete grundlegende Neuregelung der Rentenbesteuerung. Kernelement der umstrittenen Reform ist ein schrittweiser Übergang von einer sogenannten vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2040. Welcher Anteil der Rentenzahlungen in der Auszahlphase steuerpflichtig sind, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Ein bislang ungelöstes Problem dabei ist das Risiko einer möglichen Doppelbesteuerung für Rentnerjahrgänge.
Wie viele Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlten, lässt sich nach Angaben der Statistiker wegen der langen Fristen zur Veranlagung erst für das Jahr 2017 ermitteln. Demnach mussten damals etwa ein Drittel oder 32 Prozent der rund 21,4 Millionen Empfänger Einkommensteuer auf ihre Rentenzahlungen leisten. Das waren 6,8 Millionen. Der Anteil stieg im Vergleich zum Vorjahr 2016 um drei Prozentpunkte. Aktuellere Zahlen gibt es noch nicht.
Wie aus amtlichen Statistik weiter hervorgeht, verfügten knapp 90 Prozent der 2017 steuerlich belasteten Rentnerinnen und Rentner über zusätzliche Einkünfte neben der Rente. Zu Rentenempfängern zählen prinzipiell auch hinterbliebene Ehepartner sowie Kinder. Bei zusammen veranlagten Partnern können darüber hinaus auch Einkünfte des Partners oder der Partnerin eine Rolle spielen.
Insgesamt stieg die Zahl der Rentenempfänger in Deutschland im vergangenen Jahr um 0,7 Prozent oder etwa 146.000 auf rund 21,8 Millionen. Laut Bundesamt zählten dabei auch die Bezieher einer privaten oder betrieblichen Rente mit. Die Gesamthöhe der Rentenzahlungen lag bei 341 Milliarden Euro. Das war ein Plus von 4,1 Prozent oder rund 13,5 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr.
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