Die von der großen Koalition ausgearbeitete Reform soll dazu dienen, den Bundestag zu verkleinern. Dazu sollen Überhangmandate teils mit den Listenmandaten verrechnet werden. Wenn die Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten überschritten würde, würden bis zu drei Überhangmandate nicht kompensiert. FDP, Linke und Grüne zogen gegen die Regelung nach Karlsruhe und beantragten auch eine einstweilige Anordnung. Über diese entscheidet das Gericht am Freitag.
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