Der Bundesgerichtshof habe die Revisionen der Nebenkläger zurückgewiesen, teilte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage mit. W. war im Oktober in München zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. (Az. 1 StR 150/21)
W. war in 69 Haushalten in ganz Deutschland in der Pflege tätig und tötete drei alte Menschen mit Insulinspritzen. In vielen Haushalten bestahl er auch seine Patienten und deren Familien. Ursprünglich war er wegen sechs Morden angeklagt, das Gericht sah zudem einen siebten Fall als möglichen weiteren Mord. Allerdings ließ sich in den weiteren Fällen der Tatnachweis nicht mit ausreichender Sicherheit führen. Das Urteil bedeutet die Höchststrafe und ist nun rechtskräftig.
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