„Gerade vor dem Hintergrund der ansteigenden Inzidenzen heißt das Gebot
der Stunde: Impfen, impfen, impfen! Wer sich impfen lässt, schützt nicht
nur sich, sondern auch seine Mitmenschen. Wir schaffen dafür erneut die
richtigen Grundlagen. Auch mit Blick auf die 12- bis 17-Jährigen, ihre
Eltern und den neuen Empfehlungsentwurf der STIKO wollen wir hier
nochmal Tempo machen. Im Kampf gegen das Coronavirus und mit Blick auf
den Herbst ist das immens wichtig“, erklärt Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann.
Bei den Impfungen für 12- bis 17-Jährige in den Impfzentren soll die
Impfung unverändert nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko
erfolgen. Die Aufklärung und Beratung kann dabei sowohl durch Kinder-
und Jugendärztinnen und -ärzte sowie durch Hausärztinnen und -ärzte
erfolgen. Bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12
bis 15 Jahren ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
erforderlich.
Mit Blick auf die mobilen Impfangebote für die Schülerinnen und Schüler
der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen müssen zur
Durchführung der Impfung die von den Sorgeberechtigten unterschriebenen
Einwilligungs- und Aufklärungsbögen vorliegen, sofern Schülerinnen oder
Schüler das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auf die
Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person kann in diesem Rahmen
verzichtet werden.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz dafür
ausgesprochen hat, bestimmten Personengruppen frühestens sechs Monate
nach Abschluss der ersten Impfserie Auffrischungsimpfungen anzubieten,
werden die Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen folgendermaßen
organisiert:
Auffrischungsimpfungen in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs, Beatmungs-WGs sowie (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen werden durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Sofern einzelne Einrichtungen eigeninitiativ keine Ärztin bzw. keinen Arzt zur Durchführung der Impfungen gewinnen können sollten, können sie sich an das örtliche Impfzentrum wenden. Dieses informiert die lokale Ansprechperson der Kassenärztlichen Vereinigung, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen.Die Auffrischungsimpfungen von Personen ab 80 Jahren (Höchstbetagte) sowie Immungeschwächten und Immunsupprimierten, deren Covid-19-Impfserie vor mehr als sechs Monaten abgeschlossen wurde, sollen ebenfalls über die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen.Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, können sechs Monate nach der Zweitimpfung (AstraZeneca) bzw. Impfung (Johnson & Johnson) eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) bei einem niedergelassenen Arzt erhalten.
Nach dem Auslaufen der Impfzentren im September werden die
Coronaschutzimpfungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. Oktober 2021
planmäßig von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen. In jedem
Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt wird zudem eine „Koordinierende
Covid-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet. Diese erarbeitet für den
jeweiligen Zuständigkeitsbereich Perspektiven für das Impfgeschehen und
ist bei Bedarf zentraler Koordinationspartner für Ärzteschaft und
Einrichtungen (z.B. Pflegeeinrichtungen) im jeweiligen Einzugsbereich.
Die KoCIs wirken zudem darauf hin, dass neu in Einrichtungen mit
vulnerablen Gruppen aufgenommene Personen (Beschäftigte und
Bewohner/-innen) entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen ein
Impfangebot erhalten (bspw. mit Unterstützung der WTG-Behörde). Hierzu
gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen
der Eingliederungshilfe. Und: Ergänzend zur Impfung durch die
Regelversorgungsstrukturen werden je nach Bedarf Impfangebote durch die
Kreise und kreisfreien Städte, beispielsweise durch mobile Impfungen,
sichergestellt.
Für das künftige Impfgeschehen ist eine bedarfsgerechte
Impfstoffbereitstellung des Bundes vorgesehen. Die niedergelassene
Ärzteschaft wird weiterhin Impfstoff über das Apothekensystem beziehen.
Ebenso sollen künftig Krankenhäuser und die unteren Gesundheitsbehörden
eigenständig Impfstoff über Apotheken beziehen können.
„Mit diesen Maßnahmen passen wir die Impfstrukturen in
Nordrhein-Westfalen den aktuellen Entwicklungen an und gehen die
nächsten Schritte. Und jeder, der sich noch nicht hat impfen lassen,
sollte von den Möglichkeiten spätestens jetzt Gebrauch machen“, sagt
Laumann.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales