Münster (SMS). Jeder Mensch wünscht sich, ein möglichst selbstständiges Leben in vertrauter Umgebung zu führen. Die Unterstützung im Alltag von Freunden, Bekannten und die altbekannte, selbstverständliche Hilfe unter Nachbarn kann eine wichtige Hilfe sein, um auch mit Einschränkungen selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Wenn die Unterstützung und Entlastung von Nachbarinnen und Nachbarn mit Pflegegrad im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe nach§ 45a SGB XI erfolgt, ist eine Erstattung der Aufwendungen über die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrags (monatlich 125 Euro) möglich.
Am Donnerstag, 19. August, um 17 Uhr informiert Ulrike Kruse vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz für die Region Münster und das westliche Münsterland im Emmerbach-Treff in Hiltrup-Ost (Am Roggenkamp 188) rund um die Nachbarschaftshilfe. Sie erläutert, was die Nachbarschaftshilfe ist, wie sie Pflegebedürftige sowie deren Angehörige entlasten und der Entlastungsbetrag eingesetzt werden kann. Weiterhin wird über die Voraussetzungen informiert, um als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin nach § 45a SGB XI tätig zu werden.
Anmeldungen nimmt die Quartiersentwicklerin Karin Grave vom städtischen Sozialamt unter 02 51 / 4 92-59 40 entgegen. Ergänzend zu der Informationsveranstaltung findet am 3. September von 9 bis 17 Uhr der kostenlose Qualifizierungskurs "Fit für die Nachbarschaftshilfe" im Emmerbach-Treff statt.