Zwei Milliarden Euro aus dem Topf sind dafür vorgesehen, Schäden an der bundeseigenen Infrastruktur zu beseitigen, also etwa an Autobahnen. Diese Kosten trägt der Bund alleine. Der Rest des Wiederaufbaufonds soll für Schäden an landeseigener und an kommunaler Infrastruktur sowie an Privateigentum verwendet werden. Die 28 Milliarden Euro werden dabei zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von allen Bundesländern gemeinsam getragen.
Es wird erwartet, dass der Fonds über Jahre Geld zur Verfügung stellt. Für die Details ist unter anderem noch eine Verordnung nötig, die nicht Teil der Kabinettsbefassung war.
Beschlossen wurde am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen. Dadurch kann das Gesetzgebungsverfahren schneller vorangehen. In der kommenden Woche soll der Bundestag erstmals über die Vorlage beraten; die Abstimmung ist für Anfang September geplant. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.
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