Insgesamt wurden den Angaben zufolge bis Ende Juli 301 Verfahren in Karlsruhe registriert, in denen es entweder um einzelne Vorschriften - etwa die Ausgangsbeschränkungen - oder um alle Regelungen des sogenannten vierten Bevölkerungsschutzgesetzes geht. Darunter seien 281 Verfassungsbeschwerden, größtenteils verbunden mit Anträgen auf Eilentscheidung, und 20 isolierte Anträge auf den Erlass einstweiliger Anordnungen, teilte das Gericht weiter mit.
Mehrere solcher Eilanträge lehnte das Gericht in den vergangenen Monaten bereits ab. 139 Verfassungsbeschwerden seien außerdem nicht zur Entscheidung angenommen worden, drei hätten sich bereits erledigt. Über "mehrere ausgewählte Hauptsacheverfahren" wolle der Erste Senat aber im Herbst entscheiden. Er habe Sachverständige etwa aus der Infektiologie, der Epidemiologie und der Bildungsforschung um Stellungnahmen gebeten, hieß es weiter.
Zudem wurden laut Mitteilung 151 Eingaben in das allgemeine Register eingetragen. Das passiert, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich ohne Erfolg bleiben muss oder offensichtlich unzulässig ist.
Das strittige Gesetz war am 23. April in Kraft getreten. Es regelt bundesweit, was geschieht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über 100 liegt. Ende Juni lief die Bundesnotbremse aus, sie könnte aber reaktiviert werden.
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