An der Rückzahlung der Hilfsgelder sollen sich die Länder zur Hälfte beteiligen, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Das Geld aus dem Fonds soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugute kommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.
Bundesfinanzminister Scholz sagte im Bundestag, die Katastrophe von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sei eine "Angelegenheit des ganzen Landes". Das Leid der Angehörigen könne der Staat zwar nicht lindern, sagte Scholz zum Auftakt der Bundestagsdebatte. Doch wichtig sei, "dass wir tun, was wir tun können". Der SPD-Kanzlerkandidat mahnte zugleich, entschiedener gegen den Klimawandel vorzugehen. Das Unwetter sei "auch eine Folge des menschengemachten Klimawandels", sagte Scholz.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Laschet mahnte rasche Hilfe für die Betroffenen an. Entscheidend sei, dass das Geld "jetzt schnell ankommt", sagte er im Bundestag. Es müsse jenen geholfen werden, die vor den Trümmern ihrer Existenz stehen. Es müsse alles dafür getan werden, dass Dörfer und Städte wieder aufgebaut werden können. "Dieses Versprechen halten wir heute gemeinsam ein", betonte der CDU-Chef.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte in der Debatte, eine Hochwasserkatastrophe dieses Ausmaßes habe Deutschland noch nie erlebt. Diese Flutkatastrophe habe das Land Rheinland-Pfalz "tief ins Mark getroffen". Sie würdigte zudem das Engagement der Helfer. Es sei "überwältigend, zu erleben, wie viele Menschen vor Ort im Einsatz sind"
Der Bundestag will die Wiederaufbauhilfe voraussichtlich am 7. September beschließen, für den 10. September ist eine Sondersitzung des Bundesrates geplant.
Der Gesetzentwurf der Koalition sieht auch vor, die Insolvenzantragspflicht temporär auszusetzen - bei Fällen, in denen die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz vor, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen für eine bessere Warnung der Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen. So werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines CB-Systems verpflichtet, mit dem an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone eine Mitteilung verschickt werden kann.
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