Münster. Wie angekündigt hat Regierungspräsidentin Dorothee Feller die Vorabeinschätzung der Bezirksregierung Münster zu einer dritten Münsteraner Gesamtschule am Standort Roxel vor dem städtischen Schulausschuss und Vertretern der Ratsfraktionen heute (25. August 2021) noch einmal erläutert. Dabei betonte die Regierungspräsidentin erneut, die Vorabeinschätzung ihrer Behörde sei spezifisch auf den Standort Roxel bezogen und sei keine grundsätzliche Absage an mögliche Gesamtschulplanungen in allen Außenbezirken der Stadt.
Gleichzeitig wiederholte Dorothee Feller vor den Lokalpolitiker*innen die Anregung der Bezirksregierung, die städtische Situation in einem Schulentwicklungsplan zu betrachten, der alle Schulformen umfasse und Wechselwirkungen berücksichtige. Dazu gehöre die Betrachtung, ob auch künftig an allen weiterführenden Schulen Münsters bei Gründung neuer Schulen die notwendigen Mindestgrößen erreicht und eingehalten werden können.
Zum Hintergrund: Die Stadt Münster hatte eine Vorabprüfung erbeten, um die Chancen einer Umwandlung der Friedensreich-Hundertwasser-Sekundarschule in Münster-Roxel (zum Schuljahr 2020/2021 auslaufend gestellt) in eine dritte Gesamtschule einschätzen zu können. Im Ergebnis sah die Bezirksregierung auf Grundlage der derzeit vorhandenen Daten und Gutachten das Bedürfnis für die Errichtung einer weiteren Münsteraner Gesamtschule sowie das dauerhafte Erreichen der erforderlichen Mindestgröße für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb als belegt an. Gleichzeitig erkannte die Bezirksregierung in ihrer Vorabeinschätzung jedoch auf eine Verletzung des gesetzlichen Rücksichtnahmegebotes gegenüber der benachbarten Gesamtschule Havixbeck, so dass ein Errichtungsbeschluss der Stadt Münster nicht genehmigungsfähig sei. In einer ersten Reaktion wies die Stadt Münster die entsprechenden Gutachten der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Havixbeck zurück.
Regierungspräsidentin Dorothee Feller bat die Stadt Münster, ihre Stellungnahme weiter zu konkretisieren und wiederholte, die Bezirksregierung werde alle drei Kommunen weiter bei der konstruktiven Suche nach einer gemeinsamen Lösung unterstützen, die den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien gerecht werde und gute Bildung garantiere: „Die Einschätzung in der Vorabprüfung gibt allen Beteiligten weiterhin die Möglichkeit, nach einer tragbaren Lösung zu suchen, die sowohl dem berechtigten Bedarf der Stadt Münster nach weiteren Gesamtschulplätzen Rechnung trägt, wie auch den Interessen der kleineren Kommunen am Fortbestand ihrer einzigen weiterführenden Schule vor Ort und somit dem Erhalt eines wichtigen Qualitätsmerkmals für ihre Gemeinden.“
© Bezirksregierung Münster