Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute der Normenkontrollbeschwerde des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Bebauungsplan für das seit 15 Jahren umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 stattgegeben. Dazu erklärt der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:
„Das Urteil ist ein großer Erfolg des BUND. Es korrigiert klare politische Fehlentscheidungen. Es ist auch eine schallende Ohrfeige für den Unions-Kanzlerkandidat und CDU-Chef Armin Laschet. Der NRW-Ministerpräsident hat sich wiederholt öffentlich für die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 starkgemacht. Dabei ist der Betrieb des Kraftwerks nicht mit den neuen Zielen des verschärften Klimaschutzgesetzes vereinbar.
Die Klage gegen Datteln 4 war doppelt erforderlich. Schon vor zwölf Jahren war klar, dass der Standort in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung ungeeignet ist. Doch statt die damalige Entscheidung des OVG zu akzeptieren, wurde ein neuer Bebauungsplan verabschiedet, ohne etwas an dem problematischen Standort zu ändern. Datteln 4 ist zudem gegen die Empfehlung der Kohle-Kommission und trotz starker öffentlicher Proteste im Frühjahr 2020 ans Netz gegangen.
Sobald die Aufhebung des Bebauungsplanes durch das Gericht rechtskräftig ist, muss dem Betreiber Uniper die emissionsrechtliche Genehmigung entzogen werden und das Kraftwerk stillgelegt und zurückgebaut werden.“
Hintergrund:
Der Bebauungsplan war vom Rat der Stadt Datteln am 14. Mai 2014 beschlossen worden, nachdem ein erster Bebauungsplan bereits 2009 vom OVG für unwirksam erklärt wurde. Damit soll das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 planerisch abgesichert werden. Auf dem Bebauungsplan fußt auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks, gegen welche der BUND gleichfalls Klage eingereicht hat. Seit dem 30. Mai 2020 befindet sich das Kraftwerk im Regelbetrieb.
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