Das Antragsverfahren werde Nordrhein-Westfalen voraussichtlich am am 13. September eröffnen, sagte Scharrenbach weiter. Für den 10. September ist die abschließende Entscheidung des Bundesrats geplant, womit das Gesetzgebungsverfahren auf der Bundesebene beendet wäre. Das Land Nordrhein-Westfalen bereitet laut Regierung parallel die Förderrichtlinien für den Fonds vor.
Geplant ist laut Scharrenbach nach derzeitigem Stand, das Antragsverfahren am Montag nach der Bundesratsentscheidung zu starten. Das wäre der 13. September. Es werde außerdem bereits gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen und Städten an den organisatorischen Vorbereitungen für den zu erwartenden großen Ansturm von Antragstellern gearbeitet, ergänzte die Ministerin.
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach am Freitag von einem "Signal" an die Bürger und Kommunen. Laut diesem Zeitplan werde binnen zwei Monaten nach der Katastrophe mit dem Wiederaufbau begonnen. Dieser sei eine "historische Aufgabe", sagte der Regierungschef in Düsseldorf bei dem Termin mit Scharrenbach.
Mitte Juli hatten extreme Regenfälle verheerende Überflutungen an Flussläufen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Ganze Orte wurden verwüstet, etwa 180 Menschen starben. Nach der Katastrophe brachten Bund und Länder einen Wiederaufbaufonds mit 30 Milliarden Euro auf den Weg. Bereits verfügbar sind außerdem Soforthilfen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro sowie sehr zinsgünstige Überbrückungskredite staatlicher Förderbanken.
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