Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Afghanistan

Unterstützung für deutsche Staatsangehörige und weitere Schutzbedürftige

Seit dem 16. August haben wir unter extrem gefährlichen Bedingungen über 5300 Personen aus Kabul in Sicherheit fliegen können, darunter über 530 deutsche Staatsangehörige sowie circa 4400 Afghaninnen und Afghanen, davon knapp 50 Prozent afghanische Frauen.

Zudem konnten wir über 360 Staatsangehörige aus EU- und weiteren Drittstaaten auf unseren Flügen in Sicherheit bringen, andere Partner konnten wiederum Dutzende Deutsche ausfliegen. Das Ende der militärischen Luftbrücke bedeutet aber nicht das Ende unserer umfassenden Bemühungen – ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung arbeitet weiter daran, denjenigen Menschen in Afghanistan, für die wir besondere Verantwortung tragen, eine sichere Ausreise zu ermöglichen.

Dazu werden einerseits Gespräche über einen zivilen Weiterbetrieb des Flughafens Kabul geführt, über den in Zukunft weitere Evakuierungen mit zivilen Flügen möglich werden sollen. Zum anderen schaffen wir die Voraussetzungen, damit zu Evakuierende, die über die Landgrenzen in Nachbarstaaten Afghanistans gelangen, von dort aus schnell und unkompliziert nach Deutschland weiterreisen können. Die deutschen Botschaften in den Nachbarländern werden denjenigen ehemaligen Ortskräften und anderen gefährdeten Personen, die eine Aufnahmezusage erhalten haben, schnell und unkompliziert Einreisedokumente ausstellen. Sie werden dafür mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet.

Wir haben ferner bestehende Programme für besonders gefährdete afghanische Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Menschenrechtsorganisationen um zusätzliche 10 Millionen Euro aufgestockt. Damit finanzieren wir vorübergehende Schutzaufenthalte sowie Stipendien.

Nicht zuletzt stellt Deutschland 100 Millionen Euro humanitäre Soforthilfe für Geflüchtete aus Afghanistan zur Verfügung – parallel zu anderen Partnern und der Europäischen Union. Mit diesem Geld sollen internationale Hilfsorganisationen unterstützt werden, darunter das VN-Flüchtlingshilfswerk, das Internationale Rote Kreuz sowie das Welternährungsprogramm, um geflüchteten Menschen in Afghanistan und in den Nachbarländern zu unterstützen.

Wie geht es nun konkret weiter … FAQ (frequently asked questions)

Deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte für deutsche Behörden ab 2013 sowie besonders gefährdete und von der Bundesregierung identifizierte Afghaninnen und Afghanen, denen bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion am 26.8. eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt wurde.

Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an einer deutschen Botschaft vor Ort zu gewähren. Solche Absprachen liegen aber bisher noch nicht vor. Wir werden Sie an dieser Stelle fortlaufend über weitere Entwicklungen informieren. Grundsätzlich gilt zudem: Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden.

Deutsche Staatsangehörige, die sich nach Ende der militärischen Evakuierung weiterhin in Afghanistan aufhalten und bereits unter ELEFAND registriert waren, werden dringend gebeten, sich unter afg.diplo.de zu registrieren. Auf diesem Wege erfolgt die grundsätzliche Kommunikation des Krisenreaktionszentrums des Auswärtigen Amts mit deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg Nachbarstaaten erreichen, können dort nach Ankunft von unseren Botschaften konsularische Unterstützung erhalten. Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss dabei in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen der Betroffenen selbst vorgenommen werden. Konsularische Unterstützung bei Reisebewegungen innerhalb Afghanistans kann nicht gewährleistet werden.

Wenn sich dem Auswärtigen Amt Möglichkeiten eröffnen, organisierte Ausreiseangebote anzubieten, werden wir die deutschen Staatsangehörigen dazu aktiv kontaktieren. Ferner können deutsche Staatsangehörige die Notfallhotline des Auswärtigen Amts anrufen (030-18 17 1000) oder das Auswärtige Amt anschreiben (040-krise19@diplo.de) – in jedem Fall sollte aber die Registrierung auf dem Portal afg.diplo.de erfolgen.

Ortskräfte mit einem gültigen Pass und Visum und der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, teilen dies bitte ihren früheren Arbeitgebern mit. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.

Ortskräfte, die noch kein Visum erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihren früheren Arbeitgeber in Verbindung. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht.

Liegt die Aufnahmezusage vor, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.

Auch nach Ende der Evakuierungsflüge haben ehemalige Ortskräfte die Möglichkeit, über Ihren vormaligen Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige sowie einen Antrag nach dem Ortskräfteverfahren zu stellen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete. Ansprechpartner hierfür ist der frühere Arbeitgeber. 

Für ehemalige Beschäftige deutschen Auslandvertretungen in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht.

Nach Prüfung dieses Antrags und Erteilung einer Aufnahmezusage, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, die die Bundesregierung bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als besonders gefährdet identifiziert hat, und denen wir eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt hatten, erhalten ebenfalls die Möglichkeit einer Einreise über die Nachbarstaaten. Für betroffene Personen bedeutet das: Das Auswärtige Amt wird sie aktiv kontaktieren und informieren, wenn für Sie eine Aufnahmezusage vorliegt. Ist dies der Fall, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visabeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Wenn sich afghanische Staatsangehörige mit laufenden Familienzusammenführungs-Verfahren bzw. mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel (z.B. Studium) an unsere Botschaften in den Nachbarstaaten wenden, können unsere Auslandsvertretungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit den deutschen Innenbehörden bei der Bearbeitung der Anträge und der Ausreise nach Deutschland unterstützen.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden.


Auswärtiges Amt 26.8.2021