Seit dem 16. August haben wir unter extrem gefährlichen Bedingungen über 5300 Personen aus Kabul in Sicherheit fliegen können, darunter über 530 deutsche Staatsangehörige sowie circa 4400 Afghaninnen und Afghanen, davon knapp 50 Prozent afghanische Frauen.
Zudem konnten wir über 360 Staatsangehörige aus EU-
und weiteren Drittstaaten auf unseren Flügen in Sicherheit bringen,
andere Partner konnten wiederum Dutzende Deutsche ausfliegen. Das Ende
der militärischen Luftbrücke bedeutet aber nicht das Ende unserer
umfassenden Bemühungen – ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung arbeitet
weiter daran, denjenigen Menschen in Afghanistan, für die wir besondere
Verantwortung tragen, eine sichere Ausreise zu ermöglichen.
Dazu
werden einerseits Gespräche über einen zivilen Weiterbetrieb des
Flughafens Kabul geführt, über den in Zukunft weitere Evakuierungen mit
zivilen Flügen möglich werden sollen. Zum anderen schaffen wir die
Voraussetzungen, damit zu Evakuierende, die über die Landgrenzen in
Nachbarstaaten Afghanistans gelangen, von dort aus schnell und
unkompliziert nach Deutschland weiterreisen können. Die deutschen
Botschaften in den Nachbarländern werden denjenigen ehemaligen
Ortskräften und anderen gefährdeten Personen, die eine Aufnahmezusage
erhalten haben, schnell und unkompliziert Einreisedokumente ausstellen.
Sie werden dafür mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet.
Wir
haben ferner bestehende Programme für besonders gefährdete afghanische
Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst
und Menschenrechtsorganisationen um zusätzliche 10 Millionen Euro
aufgestockt. Damit finanzieren wir vorübergehende Schutzaufenthalte
sowie Stipendien.
Nicht zuletzt stellt
Deutschland 100 Millionen Euro humanitäre Soforthilfe für Geflüchtete
aus Afghanistan zur Verfügung – parallel zu anderen Partnern und der
Europäischen Union. Mit diesem Geld sollen internationale
Hilfsorganisationen unterstützt werden, darunter das VN-Flüchtlingshilfswerk,
das Internationale Rote Kreuz sowie das Welternährungsprogramm, um
geflüchteten Menschen in Afghanistan und in den Nachbarländern zu
unterstützen.
Wie geht es nun konkret weiter …
FAQ (frequently asked questions)
Deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte für deutsche Behörden ab 2013 sowie besonders gefährdete und von der Bundesregierung identifizierte Afghaninnen und Afghanen, denen bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion am 26.8. eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt wurde.
Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an einer deutschen Botschaft vor Ort zu gewähren. Solche Absprachen liegen aber bisher noch nicht vor. Wir werden Sie an dieser Stelle fortlaufend über weitere Entwicklungen informieren. Grundsätzlich gilt zudem: Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden.
Deutsche Staatsangehörige, die sich
nach Ende der militärischen Evakuierung weiterhin in Afghanistan
aufhalten und bereits unter ELEFAND registriert waren, werden dringend
gebeten, sich unter afg.diplo.de
zu registrieren. Auf diesem Wege erfolgt die grundsätzliche
Kommunikation des Krisenreaktionszentrums des Auswärtigen Amts mit
deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan. Deutsche Staatsangehörige,
die auf dem Landweg Nachbarstaaten erreichen, können dort nach Ankunft
von unseren Botschaften konsularische Unterstützung erhalten. Die
individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu
begeben, muss dabei in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen der
Betroffenen selbst vorgenommen werden. Konsularische Unterstützung bei
Reisebewegungen innerhalb Afghanistans kann nicht gewährleistet werden.
Wenn sich dem Auswärtigen Amt Möglichkeiten eröffnen, organisierte Ausreiseangebote anzubieten, werden wir die deutschen Staatsangehörigen dazu aktiv kontaktieren. Ferner können deutsche Staatsangehörige die Notfallhotline des Auswärtigen Amts anrufen (030-18 17 1000) oder das Auswärtige Amt anschreiben (040-krise19@diplo.de) – in jedem Fall sollte aber die Registrierung auf dem Portal afg.diplo.de erfolgen.
Ortskräfte mit einem gültigen Pass
und Visum und der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, teilen dies
bitte ihren früheren Arbeitgebern mit. Für ehemalige Beschäftige des
Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt
per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de.
Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von
Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für
andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der
Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen
Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht.
Die
individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu
begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den
Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet
daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein-
und Weiterreise zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter
informieren.
Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.
Ortskräfte, die noch kein Visum erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihren früheren Arbeitgeber in Verbindung. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht.
Liegt
die Aufnahmezusage vor, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen
in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung –
schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland
ausstellen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.
Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.
Auch nach Ende der Evakuierungsflüge
haben ehemalige Ortskräfte die Möglichkeit, über Ihren vormaligen
Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige sowie einen Antrag nach dem
Ortskräfteverfahren zu stellen, sofern das Beschäftigungsverhältnis
nicht bereits vor 2013 endete. Ansprechpartner hierfür ist der frühere
Arbeitgeber.
Für ehemalige Beschäftige deutschen Auslandvertretungen in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht.
Nach
Prüfung dieses Antrags und Erteilung einer Aufnahmezusage, können Ihnen
die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten –
vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert
Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Die individuelle
Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in
Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst
vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den
Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze
auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und
entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die Bundesregierung
arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die
sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen
Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter
informieren.
Diejenigen Afghaninnen und Afghanen,
etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, die die
Bundesregierung bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als
besonders gefährdet identifiziert hat, und denen wir eine Ausreise mit
der Bundeswehr in Aussicht gestellt hatten, erhalten ebenfalls die
Möglichkeit einer Einreise über die Nachbarstaaten. Für betroffene
Personen bedeutet das: Das Auswärtige Amt wird sie aktiv kontaktieren
und informieren, wenn für Sie eine Aufnahmezusage vorliegt. Ist dies der
Fall, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den
Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und
unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visabeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.
Wenn sich afghanische
Staatsangehörige mit laufenden Familienzusammenführungs-Verfahren bzw.
mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel (z.B.
Studium) an unsere Botschaften in den Nachbarstaaten wenden, können
unsere Auslandsvertretungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in
Zusammenarbeit mit den deutschen Innenbehörden bei der Bearbeitung der
Anträge und der Ausreise nach Deutschland unterstützen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden.
Auswärtiges Amt 26.8.2021